Der Anbieter Red Medical bindet Praxen und Apotheken über eine dezentrale Lösung an die Telematikinfrastruktur (TI) an. Doch das Unternehmen hat keinen leichten Stand, weil die Softwarehäuser teilweise nicht mitspielen. Jetzt kann Geschäftsführer Jochen Brüggemann immerhin einen Erfolg vermelden: Ein PVS-Anbieter darf laut einem geschlossenen Vergleich für den Anschluss nicht mehr als 10 Euro verlangen.
Die Warenwirtschaftsanbieter verlangen regelmäßig Zusatzgebühren, wenn sie „Fremdkonnektoren“ anbinden. Red Medical hat keine eigene Warenwirtschaft und ist daher auf die anderen Softwarehäuser angewiesen. Das Konzept basiert auf Konnektorenfarmen, also der zentralen Verwaltung der Konnektoren in Rechenzentren.
Gegen diese „Strafzölle“, wie Brüggemann sie nennt, geht Red Medical schon seit Jahren vor und mahnte mehrere Softwarehäuser wegen Verstoßes gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) ab. Die Zusatzgebühren in der Branche seien zudem kartellrechtswidrig, so der Vorwurf.
Zumindest sehr hohe Gebühren konnte Red Medical jetzt im Wege eines Verfahrens aus dem Weg räumen. PsyPrax, ein Anbieter von Praxissoftware für Psychotherapeut:innen, hatte monatlich 35 Euro von den Praxen für die Softwarepflege gefordert, wenn sie externe Konnektoren für den TI-Anschluss nutzten. Nach erfolgloser Abmahnung traf man sich vor dem Landgericht München I.
In der mündlichen Verhandlung am 21. September 2022 hatte das Gericht laut Red Medical-Geschäftsführer Jochen Brüggemann zu erkennen gegeben, dass Preis geeignet sein könnte, Kunden vom Erwerb eines alternativen TI-Anschlusses abzuhalten. Eine weitere Rolle habe gespielt, dass der Gesetzgeber mit dem inzwischen als Gesetzentwurf vorliegenden § 332a SGB V zukünftig die Erhebung solcher Zusatzgebühren ganz verbieten will. Also wurde ein Vergleich geschlossen: PsyPrax verpflichtete sich damit, für die Einbindung eines „Fremdkonnektors“ nicht mehr als 10 Euro pro Monat zu verlangen. Der Vergleich ist zeitlich begrenzt bis Juni 2024. Denn bis dahin dürfte längst eine Gesetzesänderung gegriffen haben.
Brüggemann freut sich über den Vergleich mit PsyPrax. „Wir gehen nun davon aus, dass andere Anbieter hier nachziehen und auch im Angesicht des neuen § 332a SGB V solche Praktiken unterlassen werden.“ Denn andere PVS-Anbieter nehmen aktuell ebenfalls Beträge von 25 Euro.
In Apotheken hat Red Medical zum Teil noch einen schweren Stand. Pharmatechnik hat den Anschluss des Fremdkonnektors komplett verweigert. Mit der Klage dagegen ist Red Medical in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht München (OLG) gescheitert. Mit der Gesetzesänderung könnten aber auch die Karten neu gemischt werden.
Die Red Medical bietet nach eigenen Angaben die einzige webbasierte und Ende-zu-Ende verschlüsselte Praxis- beziehungsweise Verordnungssoftware, die durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) zertifiziert ist. Zum Angebot zählt zudem die Red connect Videosprechstunde. Bei der Anbindung an die TI bietet Red zudem einen parallelen TI-Zweitanschluss, der im Störungsfall innerhalb eines Arbeitstages aktiviert werden könne, um Betriebsunterbrechungen zu vermeiden.
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