Telepharmazie kommt – was sind die Möglichkeiten? Laura Schulz, 14.08.2024 10:36 Uhr
Ob das Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) in seiner geplanten Form durchgeht oder nicht: Telepharmazie wird in den kommenden Jahren Einzug in den Apotheken halten. Im Referentenentwurf sind Regeln für die Video-Kommunikation mit den Patient:innen festgelegt. Lösungen für den alltäglichen Gebrauch müssen her, zum Teil gibt es bereits Angebote auf dem Markt für Apotheken.
Wohin können sich Apotheken wenden, wenn sie Telepharmazie anbieten wollen? Vorschläge gibt es mehrere, vor allem unter den bereits aktiven Anbietern von Apothekenverwaltungssystemen (AVS) oder apothekennahen Dienstleistern. So kann die Gedisa beispielsweise durch den Aufkauf von Apomondo eine standeseigene Lösung bieten – für registrierte Mitglieder des Apothekenportals ist das Angebot „Telepharmazie“ sogar bereits inkludiert.
CompuGroup Medical (CGM) liefert eine in die Warenwirtschaft integrierte Möglichkeit, um Telepharmazie anbieten zu können – und zwar über die eigene Sprechstundenlösung. „‚Clickdoc Videoberatung‘ ermöglicht Apothekerinnen und Apothekern unkomplizierte und ortsunabhängige Videoberatung über das Internet. Die Lösung ist durch den TÜV Saarland zertifiziert und wird allen Datenschutzanforderungen gerecht. Weder Download noch Installation sind erforderlich“, so CGM zum eigenen Portfolio. Auch eine Chat-Funktion, über die auch Fotos und Dateien ausgetauscht werden können, bietet das Tool.
Daher könne hierüber auch ein vergleichsweise unsicherer WhatsApp-Kanal ersetzt werden, so bewirbt CGM das Tool auch zur Vorbestellung mit möglicher anschließender Lieferung per Botendienst. Per Clickdoc könnten sich Apotheker:innen auch mit Pflegeheimen und Kranken- und Sanitätshäusern bezüglich geeigneter Pflege- und Hilfsmittel oder mit Ärztinnen und Ärzten zu Medikationsplänen austauschen. Auch die Kommunikation untereinander sei für das Apothekenpersonal schon jetzt problemlos mit dem Tool möglich.
Wie das Angebot aktuell angenommen wird, will man nicht verraten; „im Zuge der pharmazeutischen Dienstleistungen rechnen wir mit einem beständigen Nachfrageanstieg“, heißt es von CGM. Durch die direkte Kommunikation mit der CGM-Wawi würden sich weitere Vorteile ergeben: CGM Lauer ermögliche „auch den mobilen Zugriff auf Winapo, sodass viele Tätigkeiten des Apothekenalltags aus der Ferne erledigt werden können. Dazu gehören zum Beispiel die digitale Bestellannahme, Bearbeitung und Beantwortung, die Rezeptkontrolle, das Filialmanagement, die Pflege des Online-Shops, betriebswirtschaftliche Analysen und Auswertungen, Schulungen des Personals und mehr.“
„Es gibt keinen Bedarf“
Egal, welchen Anbieter die Apotheken am Ende nutzen, die Kommunikationskanäle müssen sicher sein. Darauf weist auch Jochen Brüggemann, Geschäftsführer von Red Medical, hin. Wichtig sei eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, Programme wie Teams oder andere Standard-Videotelefonie-Programme fallen raus. „Wir haben eine Lösung: Mit ‚RedConnect‘ werden im ärztlichen und therapeutischen Bereich bereits 100.000 bis 150.000 Videosprechstunden durchgeführt.“ Das Angebot, das sich eigentlich an Praxen richtet, könne auch von Apotheken genutzt werden, so Brüggemann.
Doch die Nachfrage halte sich bisher in Grenzen: „Es gibt gegenüber den Apotheken bisher kein Angebot, weil es auch keinen Bedarf gibt“, stellt er fest. „Aber der entsteht gerade“, sagt er – zumindest für eine sichere Kommunikation im Apothekenteam, angefeuert durch das ApoRG. Hier hat Brüggemann den Bedarf gesehen, weshalb nun daran gearbeitet werde, eine Kommunikation mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung in die bestehende „Red Telematik Safe“-Lösung einzubinden. „Wir sind jetzt dabei, das mit einzelnen Apotheken zu pilotieren.“
Bisher wird Telepharmazie im eigentlichen Sinne aber kaum nachgefragt, während die Sprechstundenlösungen während der Pandemie zumindest in einzelnen Fachrichtungen einen plötzlichen Hype erlebten und auch technische Lösungen auf den Markt gebracht wurden. Eine spezielle Zertifizierung für die Programme braucht es nicht, die im Gesetz festgeschriebenen Regeln müssen aber auf jeden Fall eingehalten werden.
„Heuschrecken-Alarm“ bei den Anbietern?
Auch wenn Marktkenner also noch keinen riesigen Bedarf bei den Apotheken sehen, könnte der bald kommen. Und es ist gut möglich, dass die Vielzahl der Anbieter auf dem Markt der Arztsprechstunden ihren Teil abgreifen wollen. Denn von „zertifizierten Videodienstanbietern“ gibt es einige: Etwa 80 Unternehmen spielen hier bereits mit.
Darunter sind bekannte Namen wie Noventi/Doctorbox, CGM/Clickdoc und Zollsoft, aber eben auch Firmen wie Doctolib, Teleclinic, Samedi oder Jameda. All diese Systeme erfüllen auch jetzt im Grunde schon die Anforderungen, die laut den vorgesehenen Ergänzungen für die ApBetrO auch die Telepharmazie betreffen werden.
Rechtlicher Rahmen für Telepharmazie
Mit dem ApoRG wird der Rahmen abgesteckt; entsprechende Passagen sollen in die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) aufgenommen werden:
- als „Nutzung interaktiver Videoverbindungen in der Beratung durch Apotheken“, die ausgebaut werden soll
- „Telepharmazie ist die pharmazeutische Beratung insbesondere von Patienten oder Kunden durch entsprechend befugtes Personal der Apotheke oder einer Apotheke des Filialverbundes mittels einer synchronen Echtzeit-Videoverbindung.“
- „Eine Beratung kann durch entsprechend befugtes Personal der Apotheke auch im Wege der Telepharmazie über eine nach dem Stand der Technik Ende-zu-Ende verschlüsselte, synchrone Echtzeit-Videoverbindung ohne Schalten von Werbung erfolgen. Die geltenden Datenschutzbestimmungen sind einzuhalten.“ Die Vertraulichkeit muss gewährleistet sein, und die Beratung mittels Telepharmazie darf nur „durch einen Apotheker einer Apotheke des Filialverbunds erfolgen.“ Externe Anbieter dürften nicht eingebunden werden. „Auch zur Beratung von Angehörigen anderer Gesundheitsberufe kann die Telepharmazie genutzt werden.“
BMG rechnet mit Kosten
Das BMG geht im Entwurf zudem davon aus, dass bei der Anschaffung entsprechender Geräte und Programme tatsächlich Mehrkosten für eine Apotheke entstehen, einmalig könnten das etwa 3500 Euro sein – für zwei Computer, zwei Bildschirme und 500 Euro für entsprechende Programme. „Es wird geschätzt, dass sich zunächst ungefähr ein Zehntel der Apotheken (1750 Apotheken) für den Einsatz von Telepharmazie ausstatten werden“, rechnet das BMG. Kosteneinsparungen soll es dafür hingegen beim Personal geben.
Für das Apothekengesetz (ApoG) sieht das ApoRG ebenfalls Anpassungen vor. Hier soll die entsprechende Definition für Telepharmazie ebenfalls eingefügt werden.