Einige Krankenkassen benutzen VideoIdent-Verfahren, auch um bestimmte Dienste der Telematikinfrastruktur (TI) zu nutzen. Doch damit ist ab sofort Schluss: Die Gematik hat mitgeteilt, dass das Verfahren in diesem Zusammenhang ab sofort nicht mehr zulässig ist. Grund sei eine „sicherheitstechnische Schwachstelle“.
Die Gematik hat nach eigenen Angaben heute verfügt, dass die Krankenkassen das VideoIdent-Verfahren ab sofort aussetzen müssen. „Dies ist aufgrund einer der Gematik zugänglich gemachten sicherheitstechnischen Schwachstelle in diesem Verfahren aus Sicht der Gematik unumgänglich.“ Vor dem Hintergrund des hohen Schutzbedarfs bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens blieben der teilstaatlichen Gematik wohl keine anderen Mittel-
Wie die Gematik weiter mitteilt, sind andere Identifizierungsverfahren nicht betroffen und könnten weiterhin genutzt werden. Gemeint sind etwa die Prüfung des Ausweises vor Ort in der Filiale der Krankenkasse oder ein Postident bei der Zustellung. Auch Verfahren unter Nutzung der Online-Ausweisfunktion bleiben erhalten. „Parallel dazu arbeiten Gematik und Bundesgesundheitsministerium daran, zusätzliche Verfahren bereitzustellen, die eine vor Ort-Begutachtung des Ausweises beinhalten“, heißt es weiter.
Ob da VideoIdent-Verfahren zurückkommt, steht laut Gematik noch nicht fest. Dies könne erst entschieden werden, wenn die Anbieter konkrete Nachweise erbracht hätten, dass ihre Verfahren nicht mehr für die gezeigten Schwachstellen anfällig sind.
APOTHEKE ADHOC Debatte