Showdown bei der Gematik Alexander Müller, 31.05.2022 11:04 Uhr
Die Gesellschafter der Gematik wollen heute den neuen Fahrplan fürs E-Rezept beschließen. Es liegt viel Spannung in der Luft, denn das Bundesgesundheitsministerium (BMG) als Hauptgesellschafter hat die Richtung bereits vorgegeben, wilder Protest dagegen folgte aus den Reihen der Ärzt:innen. Eine Kurzanalyse zum Showdown.
Was plant das BMG?
Eigentlich sollte der Fahrplan schon bei der vorherigen Gesellschafterversammlung beschlossen werden. Dazu kam es nicht, der Beschluss soll heute nachgeholt werden. Das Ministerium hatte gegenüber den Verbänden als Mitgesellschafter keine Zweifel daran gelassen, dass die verpflichtende Nutzung des E-Rezeptes jetzt verbindlich beschlossen werden soll. Nach den vorab bekannt gewordenen Plänen ist eine zeitliche und regionale Staffelung vorgesehen:
- Für alle Apotheken wird das E-Rezept verpflichtend zum 1. September eingeführt.
- Für Ärzte und Zahnärzte soll die verpflichtende Einführung dagegen in regionalen Stufen erfolgen:
- ab dem 1. September 2022 für die Bundesländer Schleswig-Holstein und Bayern
- ab dem 1. Dezember 2022 Ausweitung auf sechs weitere Bundesländer, welche in der Sondersitzung, spätestens aber in der nächsten regulären Gesellschafterversammlung der Gematik am 15. Juni verbindlich beschlossen werden
- ab dem 1. Februar 2023 alle restlichen Bundesländer
Die Gematik hatte nach Bekanntwerden der Pläne betont, dass es noch keine Beschlüsse darüber gebe, „ob oder welche Bundesländer als erste das E-Rezept nutzen werden und in welcher Taktung ein solches Szenario auf andere Regionen ausgeweitet werden könnte“. Für die Einführung seien vielmehr von den Gesellschaftern Qualitätskriterien festgelegt worden. „Sind diese Kriterien erfüllt, erfolgt der flächendeckende Rollout des E-Rezepts. Das konkrete Verfahren dafür stimmen die Gesellschafter in Zusammenarbeit mit der Gematik ab.“
Was wollen die Ärzt:innen?
Auf dem Deutschen Ärztetag (DÄT) in der vergangenen Woche gab es nicht weniger als 26 Anträge zum E-Rezept. Das Thema befasst – zusammen mit der ePA – die Ärzteschaft enorm. Bei der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) wurde eine Resolution verabschiedet. Digitalisierungsprojekte sollen demnach nur in die flächendeckende Versorgung gebracht werden, wenn sie voll funktionieren und der Nutzen evident ist. Insbesondere bei der Auswahl der Modellregionen wollen die KVen ein Wörtchen mitreden. Und: Die Ärzt:innen fordern „Anreize“ für die Umsetzung. Mit anderen Worten: Praxen, die das E-Rezept testen, sollen finanziell entschädigt werden.
Die KBV hat angekündigt, mit einem eigenen Vorschlag in die heutige Gesellschafterversammlung zu gehen. Details oder gar ein konkreter Entwurf sind aber den anderen Gesellschaftern zumindest vorab nicht mitgeteilt worden. Nach Informationen von APOTHEKE ADHOC wollen sich die Leistungserbringer:innen aber heute Vormittag vorab treffen. Doch selbst wenn sie sich auf eine gemeinsame Linie einschwören könnten, würde das nichts an den klaren Machtverhältnissen in der Gematik ändern (s. unten).
Welche Position haben die Apotheken?
Der Deutsche Apothekerverband (DAV) ist beim Thema E-Rezept etwas in der Zwickmühle: Einerseits müssen die Apotheken gegenüber der Politik betonen, dass eine Einführung an ihnen weder technisch noch organisatorisch scheitert. Denn anders als bei den Ärzten gibt es im Arzneimittelmarkt mit den Versendern eine Konkurrenz, die Druck macht und bereitsteht. Der DAV darf nicht als Verhinderer und Digitalisierungsverweigerer dastehen. Andererseits muss das System natürlich stabil funktionieren, bevor es in der Fläche verpflichtend wird. Und auch bei den Softwarehäusern der Apotheker ist noch einiges zu tun. Die Zurückhaltung der Apothekerschaft in der politischen Debatte spiegelt dieses Dilemma wider.
Werden die Ärzte das E-Rezept noch einmal stoppen?
Im Dezember hat die KBV der verpflichtenden Einführung quasi im Alleingang den Stecker gezogen. Doch seitdem ist fast ein halbes Jahr vergangen. Bei der Politik besteht die Befürchtung, dass wieder monatelang nichts passiert, wenn die Einführung erneut verschoben wird. Nachdem das BMG nun schon einen Fahrplan vorgelegt hat, besteht für Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zudem ein Risiko: Wenn er sich beim E-Rezept so von der KBV dominieren lässt, könnte es eine sehr ungemütliche Legislatur werden. Einige Beobachter gehen daher davon aus, dass das BMG heute durchzieht und der Fahrplan wie vorgesehen verabschiedet wird. Andererseits hatte er selbst Zweifel angemeldet. Am späten Nachmittag wird eine Entscheidung erwartet.
Werden die Ärzt:innen mit zusätzlichem Honorar gelockt?
Unwahrscheinlich. Lauterbach hat gerade sein Spargesetz in die Ressortabstimmung geschickt. Ein zusätzliches Honorar für eine gesetzlich vorgeschriebene Leistung würde da schlecht ins Bild passen. Zumal der Aufwand für die Praxen nach einmal erfolgter Umstellung auf den neuen Prozess überschaubar ist.
Wie sind die Machtverhältnisse in der Gematik?
Der vorherige Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat dem BMG die Mehrheit in der Gematik gesetzlich gesichert. Das Ministerium hat 51 Prozent der Anteile und kann theoretisch durchregieren – die KBV hat aber in der Vergangenheit aber schon bewiesen, dass sich gegen die Ärzteschaft nur schwerlich etwas durchsetzen lässt. Die Anteile der Gesellschafter sind gesetzlich festgeschrieben:
- Bundesgesundheitsministerium (BMG): 51 Prozent
- GKV-Spitzenverband: 22,05 Prozent
- Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV): 7,35 Prozent
- Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG): 5,88 Prozent
- Deutscher Apothekerverband (DAV): 3,92 Prozent
- Bundesärztekammer (BÄK): 2,45 Prozent
- Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV): 2,45 Prozent
- Bundeszahnärztekammer (BZÄK): 2,45 Prozent
- Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV): 2,45 Prozent