Direktabrechnung

Scanacs ist insolvent

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Berlin -

Es ist vorbei: Der angeschlagene Direktabrechner Scanacs ist pleite, die Geschäftsführung hat beim Amtsgericht Dresden einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.

Trotz intensiver Bemühungen sowie stark steigender Ergebnisse bei der Abrechnung von E-Rezepten in den letzten Monaten habe man sich zu diesem Schritt gezwungen, heißt es in einer Stellungnahme.

Der Geschäftsbetrieb werde nun durch die Geschäftsführung mit dem vom Gericht bestellten vorläufigen Insolvenzverwalter Dr. Christian Heintze von der Restrukturierungskanzlei BBL fortgesetzt. Die Plattform werde mit den bestehenden Mitteln weitergeführt; die Abrechnung von E-Rezepten sei damit sichergestellt. Auch die Zuzahlungsprüfung könne wie gewohnt über Scanacs vorgenommen werden.

Die Beschäftigten wurden bereits über die aktuelle Situation informiert. Die Löhne und Gehälter seien über das Insolvenzgeld abgesichert.

„Es ist für uns alle sehr bedauerlich und enttäuschend, dass wir bislang keine abschließenden Gespräche führen konnten. Denn mit wachsender E-Rezept-Quote ist auch die Anzahl der über die scanacs-Plattform abgerechneten E-Rezepte in den letzten Monaten steil gestiegen“, so Frank Böhme, Gründer und Geschäftsführer.

Heintze ergänzt: „Das Umfeld für die Finanzierung von Start-up Unternehmen ist aktuell sehr schwierig. Wir werden an die bisherigen Gespräche umgehend anknüpfen, um eine weitere Finanzierung zu ermöglichen.“

Dass es mit Scanacs zu Ende gehen könnte, hatte sich abgezeichnet. Ende August war eine geplante Finanzierungsrunde gescheitert; als Investor hatte CompuGroup Medical (CGM) noch ein letztes Mal Geld nachgeschossen, um eine geordnete Abwicklung zu ermöglichen. Seitdem wurden neue Investoren gesucht, um die Plattform fortzuführen. Gesellschafter waren neben CGM – der börsennotierte Konzern war mit 15 Prozent beteiligt – verschiedene Privatpersonen aus dem Umfeld von Böhme.

Zum Portfolio gehörte neben der Direktabrechnung von E-Rezepten auch die Zahlungsprüfung. Mit deren Hilfe sollten Verordnungen in Echtzeit auf Erstattungsfähigkeit geprüft werden. Allerdings hatte es zuvor Wirbel um Doppelabrechnungen gegeben.

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