„Eine endlose Fehlerquelle“

Rezeptur per E-Rezept: Freitextverordnung bringt Chaos

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Berlin -

Sind Rezepturen auf E-Rezept verordnungsfähig? Das fragen sich derzeit etliche Apotheken. Die Antwort lautet: Ja, Rezepturen und Wirkstoffverordnungen sind über Freitextverordnungen möglich. Es gibt jedoch Stolperfallen.

Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) können Rezepturen sowie auch Wirkstoffverordnungen entweder strukturiert oder per Freitext elektronisch verordnet werden. Voraussetzung für die strukturierte Ausstellung von Rezepturverordnungen ist, dass die Verordnungssoftware diese Funktionalität auch für das E-Rezept anbietet. Gleiches gilt für die Wirkstoffverordnung. Eine Heilung ist nach Technischer Anlage aber möglich.

Genau hier liege das Problem, so eine Inhaberin aus Bayern: „Rezepturen, die derzeit per E-Rezept in der Apotheke eingelöst werden sollen, kommen vermehrt als sogenannte Freitextverordnung vor“, so die Apothekerin.

Das provoziert Verwechslungsgefahr: „Zuerst werden alle Wirkstoffe beziehungsweise Rezeptursubstanzen per Komma getrennt hintereinander aufgelistet. Erst dann folgen die Dosierangaben. Man muss höllisch aufpassen bei der Zuordnung der jeweiligen Dosierangabe zum entsprechenden Wirkstoff“, so die Approbierte. Zu leicht können beispielsweise Kortison-Dosierungen „im Eifer des Gefechtes“ falsch zugeordnet werden. Anfertigungen mit mehreren Wirkstoffen, die zudem im Niedrigdosisbereich eingesetzt werden, wie Rezepturen für den pädiatrischen Bereich haben dadurch ein hohes Fehlerpotenzial.

Eine andere Inhaberin erhielt bisher nur eine Rezepturverordnung per E-Rezept: „Wir haben probiert, die Freitextverordnung über das Taxationsprogramm einzugeben, und sind schlussendlich gescheitert. Wir haben uns ein Papierrezept besorgt und taxiert und bedruckt wie bisher. Diesen Vorgang müssen wir noch üben“, so die Inhaberin.

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