Referenzvalidator: Retax-Schutz für E-Rezepte Patrick Hollstein, 13.05.2022 12:09 Uhr
Ab 1. September soll das E-Rezept zur Pflicht werden – für Praxen zunächst nur in Bayern und Schleswig-Holstein, für Apotheken aber schon bundesweit. Zwar wurde der Fahrplan bei der Gesellschafterversammlung am Montag noch nicht beschlossen, das soll aber in Kürze nachgeholt werden. Zu einem anderen, für die Apotheken wichtigen Detail gab es aber eine verbindliche Entscheidung.
Verbindlich beschlossen wurde laut den Apothekerverbänden die Erstellung und der Einsatz eines sogenannten Referenzvalidators für die Telematikinfrastruktur (TI). Dieser soll ab November zum Einsatz kommen und helfen, den Verwaltungsaufwand für die Apotheken zu minimieren.
Apotheken können demnach sichergehen, dass nur technisch korrekte und mit der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) konforme Verordnungen in den Fachdienst der TI eingestellt und später weiterverarbeitet werden können. „So reduziert der Einsatz des Validators das Risiko von Retaxationen enorm. Wir gehen derzeit davon aus, dass es bis zur Einführung des Referenzvalidators weiterhin keine Retaxationen wegen technischer Fehler geben wird.“
Laut Anke Rüdinger, Vorstandsmitglied des Deutschen Apothekerverbands (DAV) und Leiterin des Digital Hub der Abda, war dies ein großes Anliegen der Apothekerschaft. Bis die Prüfsoftware zum Einsatz komme, habe man das Bundesgesundheitsministerium (BMG) gebeten sicherzustellen, dass auch bis dahin keine Retaxationen von den Krankenkassen aus technischen Gründen erfolgen dürfen.