PTA sollen E-Berufeausweis testen Alexandra Negt, 09.09.2021 11:29 Uhr
Ab dem kommenden Jahr soll das E-Rezept zum Apothekenalltag dazugehören. Anders als die Apotheker:innen erhalten PTA jedoch keinen elektronischen Heilberufeausweis (HBA). Sie sollen über einen sogenannten elektronischen Berufeausweis (eBA) verfügen. Laut Bundesverband der Pharmazeutisch-technischen AssistentInnen (BVpta) sind die Planungen weit fortgeschritten – ein Demonstrator ist bereits in Betrieb genommen worden.
Ende Juli informierte der BVpta darüber, dass auch PTA einen elektronischen Berufsausweis erhalten sollen. Der eBA berechtigt zu anderen Prozessen bei der Bearbeitung von E-Rezepten als der HBA. „Der Pilotbetrieb zur Ausgabe der eBA startet im Oktober 2021 mit Physiotherapeuten, Pflegepersonal und Hebammen. Die Aufnahme des Regelbetriebes ist für das 1. Quartal 2022 geplant. In diesem Verlauf beginnt dann auch die Ausgabe der eBA für PTA“, hieß es damals seitens des Verbandes.
Nun gibt es ein erstes Update: Ein Infoportal mit Demonstrator wurde erstellt. Denn die technische Entwicklung des Elektronischen Gesundheitsberuferegisters (eGBR) mit den relevanten Schnittstellen sei inzwischen weit fortgeschritten, informiert der BVpta. Im Infoportal kann ein Demo-Ausweis beantragt und hergestellt werden. Um die Akzeptanz bei den Nutzer:innen zu erhöhen, wird der gesamte Prozess von Rainer Beckers, Geschäftsführer der Firma Zentrum für Telematik und Telemedizin (ZTG) betreut.
„Zusammenfassend wird die Benutzung des Portals sehr einfach und übersichtlich möglich sein. Akzeptanz und Vertrauen sind hier richtig platzierte Faktoren, alle Beteiligten geben ihr Bestes für eine reibungslose Inbetriebnahme“, fasst der Verband zusammen. Zuständig für die Erstellung der eBA ist das eGBR. „Das eGBr arbeitet mit sogenannten ‚bestätigenden Stellen‘ zusammen, für den PTA-Beruf sind dies die unteren Gesundheitsbehörden (Bezirksregierungen und Gesundheitsämter)“, erklärt der BVpta.
Welche Kosten pro Antrag für die PTA zu zahlen sind, ist aktuell noch nicht geklärt. Für Apotheker:innen fallen Kosten in Höhe von 534 Euro für die Dauer von fünf Jahren an, die Kosten für die laufende Bereitstellung belaufen sich aktuell auf 7,48 Euro monatlich.