Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat einen Anforderungskatalog für Anbieter von Praxisverwaltungssysteme (PVS) veröffentlicht. Wer die geforderten Kriterien wie Transparenz, Service und Verlässlichkeit erfüllt, kann dann einen Vertrag schließen und ein Gütesiegel nutzen.
„Die Verwendung der Praxissoftware darf kein Glücksspiel sein, bei dem ich nicht weiß, was mich erwartet, obwohl der Einsatz hoch ist“, so KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner. Viel zu häufig komme es vor, dass die Systeme nicht das leisteten, was sie notwendigerweise leisten müssten, um Ärzte, Psychotherapeuten und ihre Teams bei der Arbeit zu unterstützen. „Wenn die Software nicht richtig funktioniert, sind fehlende Ansprechpartner nicht nur ein Ärgernis im softwaregestützten Berufsalltag, sondern behindern im schlimmsten Fall die Patientenversorgung“, so Steiner.
Durch den neuen Anforderungskatalog soll das besser werden. „Dazu gehören beispielsweise transparente Preise, erreichbare Ansprechpartner oder online bereitgestellte Software-Updates“, sagte Steiner. Dazu steht jetzt im ersten Schritt der veröffentlichte Anforderungskatalog, eine sogenannte Rahmenvereinbarung. Auf freiwilliger Basis können PVS-Anbieter, die die Anforderungen erfüllen, im zweiten Schritt einen Vertrag mit der KBV schließen.
Ihr Softwareprodukt wird dann auf der Internetseite der KBV gelistet. PVS-Anbieter dürfen es mit dem Logo „PVS mit KBV-Vertrag“ kennzeichnen. „So weiß jeder auf einen Blick, aha, dieser Anbieter entspricht mit diesem System den Erwartungen, die KV-System und Praxen in Bezug auf sinnvolle digitale Unterstützung haben“, so Steiner.
Ihr zufolge gibt es einige PVS, die schon eine ganze Reihe der Anforderungen erfüllen. Das Interesse, dies mit einer Unterschrift auch klar nach außen zu kommunizieren und sich von anderen abzuheben, sei vorhanden. „Ich bin durchaus optimistisch, dass es PVS-Anbieter gibt, die unterschreiben werden.“
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