Praxisfehler: E-Rezept geht an Apotheker a.D. Carolin Ciulli, 27.11.2024 15:32 Uhr
Seit mehr als zehn Jahren genießt Manfred Ihde seinen Ruhestand. Bis 2013 führte er in Itzehoe die Löwen-Apotheke. Von damals existiert noch eine E-Mail-Adresse, an die jetzt der Ausdruck eines E-Rezepts geschickt wurde – inklusive Patientendaten.
Ihde wunderte sich sehr, als er am Dienstagmorgen in seinem elektronischen Postfach eine E-Mail von einer Arztpraxis erhielt. Ihm wurde der Ausdruck zur Einlösung des E-Rezepts einer Frau geschickt. Eine Praxis in Bad Liebenwerde verordnete Inlyta 5 mg. Die 56 Tabletten kosten knapp 3000 Euro.
Tippfehler in der Arztpraxis
Der Rentner ging auf Spurensuche. Er entdeckte, dass es in dem Ort ebenfalls eine Löwen-Apotheke gibt. Da es sich um einen Hochpreiser handelte und der Arzt womöglich das Rezept erneut ausstellen müsse, rief er in der Praxis an. „Die haben sich beim Arzt vertippt“, sagt der 73-Jährige.
Am Anfang sei er über so einen Fehler „sehr verärgert“ gewesen. „So etwas ist nicht witzig.“ In der Praxis hätten sie sich „zerknirscht“ gezeigt. „Mir war wichtig, dass der Arzt das weiß und nicht nochmal verordnet. So etwas kann man nicht unterschlagen.“ Zudem müsse die Versorgung der Patientin mit dem Kinase-Hemmer gewährleistet sein.
Wie es dazu kam, dass der Arzt das Rezept direkt an die Apotheke schickte, könne er nicht sagen. Wenn die Patientin die Praxis darum gebeten und ihr Einverständnis gegeben habe, handele es sich nicht um Zuweisung.
Bloß nicht wieder selbstständig
Der Vorfall habe übrigens keine Wehmut bei ihm ausgelöst. „Ich genieße meinen Ruhestand“, betont Ihde. Zurück in die Apotheke wolle er nicht. Im Gegenteil: „Was da auf die Apotheken alles zukommt, allein diese Jauch-Werbung, das regt mich auf.“ Die Verbände müssten entschieden dagegen vorgehen und die Werbung der Holland-Versender als Vorlage nutzen, um auf den taggleichen Abhol- oder Bringservice der Vor-Ort-Apotheken hinzuweisen.