PKV-E-Rezept nur mit Kostenbeleg Nadine Tröbitscher, 15.05.2024 10:46 Uhr
Der flächendeckende Rollout für PKV-E-Rezepte ist noch längst nicht vollzogen. Denn noch nicht alle privaten Krankenversicherungen haben das E-Rezept im Angebot. Im zweiten Halbjahr wollen jedoch weitere Kassen nachziehen. Apotheken müssen Kostenbelege liefern.
Für Privatversicherte der Allianz Krankenversicherung können bereits E-Rezepte ausgestellt werden. Vorausgesetzt das Praxissystem unterstützt das PKV-E-Rezept und Versicherte haben einmalig ihre Krankenversicherungsnummer per Online Check-in an die Praxis übermittelt. Außerdem benötigen Privatversicherte eine GesundheitsID zur Authentisierung bei IT-Anwendungen sowie die E-Rezept-App der Gematik. Bislang wurden rund 13.000 E-Rezepte für Privatversicherte ausgestellt (Dezember 2023 bis April 2024). In der Apotheke einlösen können Privatversicherte die Verordnung nur, wenn die Apothekensoftware die Funktion unterstützt.
„Praxen und Apotheken erhalten sukzessive die notwendigen Software-Updates, um E-Rezepte für Privatversicherte ausstellen und einlösen zu können“, heißt es von einem Landesapothekerverband.
PKV-E-Rezept ist freiwillig
Das E-Rezept ist zwar für gesetzlich Versicherte seit Jahresbeginn verpflichtend, für Privatversicherte jedoch noch freiwillig. Wird ein PKV-E-Rezept ausgestellt, ist dies auf zwei Wegen möglich. Da Privatversicherte keine Versichertenkarte besitzen, kann die elektronische Verordnung über die E-Rezept-App übermittelt werden – Zuweisung des Rezepts an die Apotheke oder Aufruf des QR-Codes. Die andere Möglichkeit ist der Ausdruck des Tokens durch die Praxis.
Einlösen in der Apotheke
Das E-Rezept kann per Rezeptcode über die App an die Apotheke übermittelt oder als Ausdruck in der Apotheke vorgelegt werden.
Kostenbeleg von der Apotheke
Haben Privatversicherte für die verordneten Arzneimittel bezahlt, benötigen sie von der Apotheke einen Kostenbeleg, der bei der Kasse eingereicht wird. Der Kostenbeleg kann digital oder analog von der Apotheke zur Verfügung gestellt werden.
Digitaler Kostenbeleg
- Versicherte haben dem digitalen Kostenbeleg in der E-Rezept-App allgemein zugestimmt
- Apothekensoftware übermittelt Abrechnungsdaten an E-Rezept-Fachdienst
- Versicherte erhalten PDF/A-3-Beleg mit eingebetteten strukturierten Daten in E-Rezept-App und reichen diesen digital bei Kostenträgern ein
Ausgedruckter Kostenbeleg
- Beleg wird im Anschluss an die Rezept-Einlösung über das Apothekensystem generiert
- Versicherte schicken Beleg an Kostenträger oder reichen ihn über die Rechnungs-App ein
„Grundsätzlich besteht ein vertraglicher Anspruch auf Ausdruck des Nachweisdatensatzes 15 a nach Arzneimittelabrechnungsvereinbarung nach § 300 Absatz 3 SGB V“, heißt ein vom Landesapothekerverband. Ist dies der Apotheke nicht möglich, werden die Erstellung und der Ausdruck eines Screenshots aus der Apothekensoftware empfohlen.
PKV-E-Rezept nicht in die Abrechnung
Da PKV-E-Rezepte Selbstzahlerrezepte sind, dürfen die Verordnungen nicht an das Rechenzentrum übermittelt werden. Jedoch muss die Quittung vom Fachdienst abgerufen werden, damit die Dispensierinformationen vom Versicherten eingesehen werden können.