Verordnung zweimal ausgestellt

Papier- und E-Rezept: „Soll ich mir was aussuchen?“

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Berlin -

Ein Vertretungsapotheker bekommt ein und dieselbe Rezepturverordnung als Muster-16-Formular und parallel als E-Rezept vorgelegt. „Es ist frustrierend, welche Knüppel einem jeden Tag zwischen die Beine geworfen werden. Soll ich mir was aussuchen, was ich davon beliefere?“ Die Hautarztpraxis würde angeblich Verordnungen über Rezepturen immer so ausstellen. „Ich verzweifle allmählich. Apotheken müssen ständig sämtliche Aufgaben, Probleme und Fehler anderer abnehmen und korrigieren“, so der Pharmazeut.

Ein Patient brachte kürzlich zwei Papierrezepte, auf denen jeweils eine Rezeptur verordnet wurde, in die Apotheke. „Auf den Muster-16-Formularen waren je drei Zeilen aufgedruckt“, so der Vertretungsapotheker. „Für die Rezepturen wurden Erythromycin, Triamcinolon, Hilfsstoffe und die Grundlage in jeweils eine einzelne Zeile geschrieben“, berichtet er. Das Problem: Jede Zeile wurde mit einem „DJ“ am Ende ergänzt. „Parallel dazu legte der Patient die gleiche Verordnung als E-Rezept vor. Soll ich mir aussuchen, was ich wie beliefere?“, fragt der Apotheker.

„Ich verzweifle allmählich. Wenn selbst einfache Dinge in der Praxis nicht richtig gelehrt und gelernt werden“, ärgert er sich. Denn angeblich stelle der Hautarzt solche Verordnungen immer als E- und Papierrezept aus. „Der Kunde behauptete, er bekomme sicherheitshalber immer Papier- und E-Rezept ausgehändigt.“ Dabei habe er mit der E-Verordnung gar nichts anfangen können: „Ich hätte die Rezeptur gar nicht in unser System übernehmen können, so fehlerhaft war sie ausgestellt.“

Schlussendlich habe er den Patienten nicht versorgt: „Da es sich um eine Folgeverordnung handelte, die nicht dringlich war, habe ich ihn zur Praxis zurückgeschickt“, so der Apotheker. „Er sollte um ein korrekt ausgestelltes Rezept bitten, welches ich auch abrechnen kann.“ Zudem habe er dem Kunden anhand einer korrekt ausgestellten Rezepturverordnung gezeigt, wie es aussehen müsste. „Er will sich darum kümmern, ich warte nun auf das richtige Rezept.“

Anhand des Beispiels sehe man: „Viele wissen gar nicht, was die Apotheke im Hintergrund alles leistet. Ich hätte natürlich auch zur Praxis gehen können, um das korrigierte Papierrezept nochmal gegenzeichnen zu lassen. Ich hätte mir auch die Arbeit machen können, das E-Rezept zu heilen, aber da beide Verordnungen so schludrig ausgestellt wurden, habe ich entschlossen, ihn zurück zum Arzt zu schicken und nicht wieder derjenige zu sein, der es am Ende ausbügelt.“

Denn: „Apotheker nehmen seit eh und je Patienten, Verordnern und Kassen sämtliche Aufgaben, Probleme und Fehler ab und korrigieren sie“, so der Pharmazeut. „Das Blatt wird sich nie wenden, wenn das so weitergeht.“ Denn: „Leider ist das Selbstverständnis des All-Inclusiv-Service-Apothekers nicht antastbar. Jedenfalls habe ich bei meiner umfangreichen Vertretungshistorie immer die Gleichen devoten Verhaltensweisen vorgefunden.“

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