Apotheken als Trust-Center

Overwiening fordert ePA-Aufklärungs-Pauschale Nadine Tröbitscher, 27.11.2024 14:33 Uhr

Sollen Apotheken bei der Einführung der ePA unterstützen, muss dies vergütet werden, macht Overwiening deutlich. Foto: Abda
Berlin - 

Die elektronische Patientenakte (ePA) startet am 15. Januar in drei Pilotregionen. Nach erfolgreicher Einführung – voraussichtlich Mitte Februar – ist der flächendeckende Rollout geplant. Fest steht schon jetzt: Ohne die Apotheken geht es nicht. Ob die ePA ein Erfolg wird, hängt maßgeblich vom Einsatz der Teams ab. Dass die für die Aufklärungsarbeit entsprechend honoriert werden müssen, macht Abda-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening klar.

Damit die ePA für bessere, transparentere und agilere Prozesse im Gesundheitswesen genutzt werden kann, muss diese von den Versicherten freigeschaltet werden. Denn ob und in welchem Umfang Versicherte sie nutzen, entscheiden sie selbst. Damit die ePA fliegt und der Nutzen für Anwender:innen deutlich wird, ist Aufklärungsarbeit nötig.

„Wie helfen wir den Patient:innen bei der Freischaltung der ePA?“ Dies sei vermutlich eine der wichtigsten Fragen, macht Overwiening klar. „Wir tun ja immer so, als wären digitale Anwendungen etwas, was einfach so vom Himmel fällt und was jeder ganz leicht mal eben aufnehmen kann. Aber so ist es eben nicht“, so die Abda-Präsidentin. Stichworte sind Identifizierung, Freischaltung und PIN.

Welche Aufgaben die Apotheke bei der Einführung der ePA übernehmen wird, sei noch in Gesprächen abschließend zu klären. „Ich denke, egal was, wir wären der richtige Partner.“ Apotheken seien eine Vertrauensstelle, ein „Trust-Center“ und niedrigschwellig zu erreichen. Schon bei der Einführung des E-Rezeptes und den digitalen Impfzertifikaten hätten Apotheken gezeigt, dass sie eine gute Stelle für die digitale Transformation seien.

Fest stehe jedoch: „Wenn wir hier helfen, dann wird es bei uns Zeit kosten. Es wird bei uns auch viel Personal kosten. Es wird auch viel vielleicht Geduld kosten, wenn Menschen vielleicht nochmal eine Runde drehen. So etwas kann eine Gesellschaft nur bekommen, wenn sie bereit ist, eine entsprechende Gebühr dafür zu bezahlen, ein Honorar dafür zu bezahlen“, so Overwiening.