Overwiening: E-Rezept kann bundesweit abgerechnet werden APOTHEKE ADHOC, 09.06.2021 15:23 Uhr
Das E-Rezept kommt vorerst nicht bundesweit – sondern wird ab dem 1. Juli erst einmal in der Fokusregion Berlin-Brandenburg mit maximal 120 Apotheken und 50 Arztpraxen erprobt. Die Möglichkeit, dass Patient:innen auch außerhalb der Region versuchen, elektronische Verordnungen einzulösen, besteht natürlich. Doch kann man die als Apotheke auch bedienen? Die Sorge steht im Raum, dass Apotheken retaxiert werden könnten, wenn sie das tun. Nun gibt Abda-Präsidentin Gabriele Overwiening persönlich Entwarnung.
Eigentlich scheint der Fall recht klar: Apotheke, Praxis oder Patient:in – mindestens eine der drei Parteien muss sich in der Fokusregion befinden. Und ohnehin müssten laut dem Willen des Gesetzgebers bereits seit dem 30. September alle Apotheken an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen sein – auch wenn es nach wie vor rund jede zehnte Apotheke noch nicht ist. Auch in den Gesetzestexten ist die Exklusivität der Fokusregion nirgends festgeschrieben. „Es gibt keine rechtliche Hürde, außerhalb der Modellregion E-Rezepte zu bedienen“, erklärte kürzlich Apotheker Ralf König, der mit dem Health Innovation Hub das Bundesgesundheitsministerium (BMG) zur Einführung des E-Rezepts berät. „Ich sehe dann allerdings die Hürde der Abrechenbarkeit.“
Denn die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung der Gematik seien für deren Gesellschafter bindend – also auch der, das E-Rezept im dritten Quartal vorerst nur in Berlin-Brandenburg einzuführen. Deshalb könnten die Krankenkassen dann theoretisch retaxieren. Selbst die Abda war sich auf Anhieb nicht sicher, ob die Gefahr real ist – wie also eine Apotheke außerhalb der Fokusregion damit umgehen sollte, wenn ein:e Patient:in mit ausgedruckten E-Rezept-Zugangscodes in der Offizin steht.
Offenbar dürfte der Fall kein Grund zur Sorge sein. „Von unserer Seite scheinen alle Voraussetzungen geschaffen worden zu sein, um auch eine verlässliche Abrechnung auch außerhalb der Fokusregion umzusetzen“, erklärt Overwiening auf Anfrage. Die technischen und vertragsrechtlichen Grundlagen für den Start des E-Rezepts zum 1. Juli seien gelegt und damit auch die Voraussetzungen für dessen Abrechnung geschaffen. „Insbesondere haben wir die notwendigen Anpassungen in den Rahmenverträgen nach den §§ 129 und 300 SGB V vorgenommen.“
Ein weiteres Nadelöhr könnten allerdings die Warenwirtschaftssysteme sein. Es könne sein, dass die Softwarehäuser die für Bedienung und Abrechnung notwendigen Updates außerhalb der Fokusregion noch nicht im dritten Quartal freischalten, befürchtete König. Darauf hat die Abda zwar nur – wenn überhaupt – indirekten Einfluss, Overwiening zeigt sich aber optimistisch, dass es daran nicht scheitern werde: „Die relevanten Verkehrskreise, unter anderem die Warenwirtschaftsanbieter, haben alle Informationen erhalten, die sie für die Umsetzung der Neuregelungen benötigen“, so die Abda-Präsidentin. „Wir gehen davon aus, dass sie alle Vorkehrungen treffen, um einen reibungslosen Übergang vom Papier- zum E-Rezept zu gewährleisten.“