E-Rezept und ePa

Noch in dieser Woche: Lauterbach will Digitalgesetze vorlegen

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Berlin -

Reformstau bei Karl Lauterbach: Nach eigenen Angaben arbeitet der Bundesgesundheitsminister an 15 Gesetzen gleichzeitig, demnächst soll noch der Hitzeschutzplan hinzukommen. Zumindest die schon im März angekündigten Digitalgesetze sollen endlich vorgelegt werden – und zwar noch in dieser Woche.

Schon Anfang März hatte Lauterbach seine Pläne vorgestellt, die Digitalisierung im Gesundheitswesen mit zwei Gesetzen entscheidend voranzutreiben. Im Grunde seien beide Gesetze so gut wie fertig, man sei bereits in der Abstimmung, sagte er damals. Nur Detailfragen müssten noch geklärt werden.

Nun steht die parlamentarische Sommerpause vor der Tür, und während Klinikreform, Cannabislegalisierung und die eigentlich für Mai vorgeschriebene Strukturreform noch auf sich warten, sollen die beiden Digitalgesetze noch in dieser Woche in die Ressortabstimmung gehen. Dadurch solle ein zügiges Inkrafttreten ermöglicht werden, so Lauterbach in der Bundespressekonferenz.

Ein Gesetz soll die Digitalisierung der Versorgung beschleunigen, so Lauterbach. Hier sei man nämlich im internationalen Vergleich in den Rückstand geraten. Geregelt werden soll nach früheren Angaben unter anderem die verpflichtende Einführung des E-Rezepts zum 1. Januar 2024, wobei noch nicht bekannt ist, welche Sanktionen vorgesehen sind. Lauterbachs Ministerium feiert sich gerade dafür, dass ab 1. Juli das eGK-Verfahren stehen muss. Schon damit wird nach seinen Angaben das E-Rezept praxistauglich.

Herzstück der Digitalisierung soll aber die ePa werden. Durch eine Opt-out-Lösung sollen – außer bei Widerspruch des oder der Versicherten – möglichst viele Daten gesammelt und zusammengeführt werden. Dies soll im zweiten Gesetz zur Nutzung der Patientendaten geregelt werden. Lauterbachs Ziel: 80 Prozent der Patientinnen und Patienten bis 2025 mit einer ePa auszustatten und in der Folge auch mit einem Medikationsplan. Bis Ende 2026 sollen mindestens 300 Forschungsvorhaben auf solche pseudonymisierten Daten zugreifen.

Und schließlich soll die Gematik soll – wie im Koalitionsvertrag angekündigt – zu einer Digitalagentur ausgebaut und „in ihrer Handlungsfähigkeit gestärkt“ werden. Dazu soll sie zu 100 Prozent in die Trägerschaft des Bundes übergehen, sprich verstaatlicht werden.

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