Apotheken mit Kartenterminal des Herstellers Ingenico können sich die Kosten für die erforderlichen Aufsteckgeräte jetzt erstatten lassen. Der Nacht- und Notdienstfonds (NNF) hat den enstprechenden Antrag auf Zuschuss online gestellt.
Apotheken, die bis zum 30. September stationäre Ingenico-Kartenterminals angeschafft haben, können im NNF-Portal einen Antrag auf Refinanzierung der Aufsteckgeräte stellen. Deren Installation war erforderlich geworden, um Probleme mit elektrostatischer Entladung zu beheben.
Nach der TI-Änderungsvereinbarung von Juli werden durch den NNF bis zu zwei Geräte auf Antrag mit je 27,85 EUR refinanziert. Voraussetzung für den Zuschuss ist, dass durch die Apotheke bereits ein Antrag auf Erstausstattung gestellt wurde. Der Zuschuss ist eine Ergänzung zu diesem und wird ohne Abzüge durch den NNF ausgezahlt. Wenn die Antragsstellung im vierten Quartal erfolgt, überweist der NNF den Zuschuss im März 2023.
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