Auszahlungen für erstes Quartal

NNF: 10 Millionen Euro TI-Zuschuss für Apotheken

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Berlin -

Der Nacht- und Notdienstfonds (NNF) kümmert sich neben der Verwaltung der Notdienste auch um die Abrechnung erbrachter pharmazeutischer Dienstleistungen und die Refinanzierung der Telematikinfrastruktur (TI) für Apotheken. Im ersten Quartal wurden deutlich mehr Anträge gestellt als in den Vorquartalen, so der NNF, sodass insgesamt mehr als 10 Millionen Euro ausgezahlt wurden.

In den vergangenen Wochen erhielten die Apotheken laut NNF Zahlungen zur Refinanzierung der Telematik-Infrastruktur. Im ersten Quartal haben deutlich mehr Apotheken ihre Ansprüche geltend gemacht als in den vorherigen Quartalen, so der NNF. Das liege daran, dass die derzeitige Regelung zum 30. Juni auslaufe.

Apotheken, die vor dem 1.7. dieses Jahres an die Telematik- Infrastruktur angeschlossen wurden, können aber noch bis zum 31.12.2023 Anträge zu den bis Ende Juni 2023 geltenden Bedingungen stellen, heißt es.

Insgesamt wurden im ersten Quartal 7116 Bescheide zum Themenkomplex Telematik-Infrastruktur erlassen, für die der NNF insgesamt 10.289.745 Euro direkt an die Apotheken auszahle. Die Auszahlung setzt sich dabei aus bis zu sieben Komponenten zusammen.

Betriebskostenpauschalen

15.303 aktive Apotheken, die in den Vorquartalen einen entsprechenden Antrag gestellt hatten, erhalten eine Betriebskostenpauschale in Höhe von 210 Euro, so der NNF. Wenn zuvor das PTV-4-Update angezeigt wurden, erhielten die Apotheken noch 4,65 Euro obendrauf.

Für das erste Quartal 2023 würden insgesamt 19.123 Betriebskostenpauschalen und 26.500 erhöhte Betriebskostenpauschalen ausgezahlt. Die Zahlungen über insgesamt 3.231.572 Euro erfolgen „wie üblich umweltfreundlich ohne eigenen Papierbescheid“ heißt es. Die entsprechende Anspruchsgrundlage sei im Bescheid zur Erstausstattung zu finden.

Refinanzierung der Erstausstattung

668 Apotheken, und damit rund 91 Prozent mehr als im Vorquartal, haben laut NNF im 1. Quartal die Refinanzierung ihrer Erstausstattung erhalten. Im Durchschnitt seien 5396 Euro auf die Konten der Apotheken geflossen.

Der PKV-Verband habe sich zusätzlich mit 48 Euro an den Anpassungen der Apothekensoftware für das Rezept für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte beteiligt. Davon seien 45 Euro an die Apotheken ausgezahlt worden, die eine Refinanzierung der Erstausstattung beantragt haben – 3 Euro wurden laut NNF als Verwaltungskostenpauschale einbehalten.

PTV-4-Update

Für die Nutzung der elektronischen Patientenakte war das PTV-4-Update erforderlich, auch dafür konnten Apotheken einen Zuschuss beantragen: 2977 Apotheken, das seien rund 40 Prozent mehr als im Vorquartal gewesen, hätten dies im ersten Quartal getan. „2914 davon können jeweils 556 Euro auf ihrem Eingangskonto verbuchen“, so der NNF. Das entspreche dem Zuschuss von 562 Euro abzüglich einer Verwaltungskostenpauschale von 6 Euro.

Refinanzierung der Heilberufsausweise

Auch für die Kosten der Heilberufsausweise, die unter anderem eine Voraussetzung für die Bearbeitung von E-Rezepten sind, konnten Apotheken eine Refinanzierung beantragen. Dies nahmen im ersten Quartal laut NNF 1894 Apotheken in Anspruch: 1.663.667 Euro für Angestellte und 97.348 Euro für Berufsanfänger (plus 63 %) der vom GKV-SV bereitgestellten Gelder seien vom NNF an die Apotheken überwiesen worden. Das entsprach einem plus von 274 Prozent im Vergleich zum Vorquartal für Angestellte und einem Zuwachs von 63 Prozent für Berufsanfänger, so der NNF.

Kartenterminals

Aufgrund elektrostatischer Probleme bei stationären Kartenterminals des Herstellers Ingenico einigten sich DAV und GKV-SV auf eine Erstattung von bis zu zwei Aufsteckgeräten für stationäre Kartenterminals. Pro Gerät wurden 27,85 Euro erstattet, 909 Apotheken haben im ersten Quartal laut NNF eine Refinanzierung von insgesamt 1774 Geräten beantragt. Insgesamt entsprach das einer Erstattung von 49.405 Euro.

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