Nach eGK und CardLink

Nächster Weg: E-Rezept bald über Kassen-Apps

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So soll die E-Rezept-Funktion in den Apps der Kassen aussehen.Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin -

Gerade ist CardLink in aller Munde, da steht die nächste Variante schon kurz bevor: E-Rezepte sollen künftig auch über die Apps der Krankenkassen eingelöst werden können. Das soll für die Versicherten unkompliziert sein und unter anderem den Vorteil bringen, dass die Verordnungen endlich auch eingesehen werden können. Auf der Digital-Health-Messe DMEA in Berlin konnten erste Prototypen in Augenschein genommen werden.

Das E-Rezept wird Bestandteil von TK-Safe.Foto: APOTHEKE ADHOC

Mit dem Digitalgesetz hatte Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die Forderung der Kassen erfüllt, ihren Versicherten eine App anbieten zu können, über die diese auf ihre E-Rezepte zugreifen und diese verwalten und einlösen können. Dabei können sie selbst entscheiden, ob sie eine eigene App anbieten oder ob sie den Zugriff auf das E-Rezept als zusätzliche Funktionalität der Benutzeroberfläche umsetzen, die sie den Versicherten bereits für den Zugriff und die Verwaltung der elektronischen Patientenakte zur Verfügung stellen (ePa-App). Letzteren Weg scheinen die großen Kassen allesamt zu gehen.

TK

Am weitesten fortgeschritten ist die Techniker Krankenkasse (TK), die bereits die Zulassung bei der Gematik beantragt hat und die Funktion voraussichtlich ab Mai freischalten will. Das E-Rezept wird dann ein zusätzlicher Menüpunkt im Bereich von „TK-Safe“, der elektronischen Patientenakte (ePa) innerhalb der TK-App.

Vier verschiedene Einlösewege

Nach erfolgreicher Anmeldung können die Versicherten im entsprechenden Bereich sich alle auf Einlösung wartenden E-Rezepte anzeigen lassen und diese an eine Apotheke ihrer Wahl schicken. Dazu muss zunächst der Einlöseweg ausgewählt werden:

  • Beim Einlösen in der Apotheke vor Ort wird ein QR-Code generiert, der dann auf dem Handy vorgezeigt werden kann.
  • Beim Reservieren und Abholen kann man den Auftrag an eine Apotheke vor Ort übermitteln.
  • Für „dringende Lieferungen“ kann man sich die Medikamente über den Botendienst der gewünschten Apotheke liefern lassen.
  • Unter „Online bestellen“ erfolgt der „Postversand an die Wunschadresse“, sprich hier wird das Rezept an eine Versandapotheke übermittelt.

Beim Einlösen kann man dann die benötigten Medikamente auswählen, danach erfolgt die Auswahl der Apotheke. Welche Standorte angezeigt werden, hängt auch von den hinterlegten Dienstleistungen ab.

Die AOK plant eine ähnliche Funktion.Foto: APOTHEKE ADHOC

Zusätzlich kann man sich die E-Rezepte anzeigen lassen, die gerade in Bearbeitung sind. Bereits belieferte Rezepte werden im Archiv angezeigt. Dem Vernehmen nach wird auch an einer Lösung gearbeitet, wie man sich die Verfügbarkeit bestätigen lassen kann, bevor das Rezept tatsächlich abgeschickt wird.

In der Apotheken sollen die Daten dann direkt in die Warenwirtschaft einfließen. Ob dazu noch Updates oder Vorbereitungen notwendig sind, lässt sich derzeit nicht sagen. Denn das hängt wohl von der jeweiligen Kasse ab.

AOK

Ähnlich wie die TK-App soll das Angebot der AOK funktionieren. Auch hier soll in der App „Mein Leben“ eine Funktion für das E-Rezept freigeschaltet werden. Verantwortlich für die Umsetzung ist ein Projektteam von Expertinnen und Experten der verschiedenen Landeskassen, gesteuert wird das Ganze von der „AOK Mein Leben GbR“ mit Sitz beim AOK Bundesverband.

Barmer

Die Barmer will die E-Rezept-Funktion in ihre ePA-Bereich „Barmer eCare“ ihrer bestehenden App integrieren.

Die DAK will erst noch ihre Versicherten befragen, welche Funktion sie sich wünschen.Foto: APOTHEKE ADHOC

DAK

„Meine DAK“ heißt die App der DAK-Gesundheit, zusätzlich gibt es die „DAK ePa“ als eigene App. Auch hier ist die Funktion schon weit entwickelt; sie soll im Sommer integriert werden.

Komplizierte Registrierung

Während die Kassen darauf setzen, dass die Einsichtnahme und Archivierung von E-Rezepten einen wesentlichen Vorteil darstellt und damit zu mehr Akzeptanz führen wird, könnte die größte Hemmnis das aufwändige Registrierungsverfahren sein. Für die Nutzung der NFC-fähigen elektronischen Gesundheitskarte (eGK) analog zum CardLink-Verfahren ist eine PIN erforderlich, genauso wie für die GesundheitsID.

Für das TK-Ident-Verfahren etwa muss eine eigene App heruntergeladen werden, über die man sich mit Personalausweis oder eGK und jeweils postalisch angeforderter PIN registrieren muss. Zur Vereinfachung hatte der frühere Gematik-Chef Dr. Markus Leyck Dieken die Verifizierung in der Apotheke vorgeschlagen. Doch zum Apoident-Verfahren gibt es bislang keine Neuigkeiten.

Einstweilen könnte also das NFC-Verfahren analog zu CardLink die einfachere Variante sein. Da die Apps allerdings auch für die Nutzung der ePa gedacht sind, führt an der GesundheitsID auf Dauer kein Weg vorbei.

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