Nachdem die TK es kürzlich bereits vorgemacht hat, zieht nun auch die AOK nach: Über die eigene App können nun E-Rezepte verwaltet und bestellt werden. Der neue Roll-out betrifft die 27 Millionen Versicherten der AOKen. Seit der entsprechenden Anpassung des Digitalgesetzes (DigiG) und dem Inkrafttreten im März haben die gesetzlichen Krankenkassen die Möglichkeit, ihren Kund:innen diesen weiteren Einlöseweg zu bieten.
Die „AOK Mein Leben“-App bietet bereits den Zugang zur elektronischen Patientenakte (ePA), nun folgt das E-Rezept. Die AOK wirbt hierbei an erster Stelle mit dem Vorteil für die Patient:innen: „AOK-Versicherte bekommen in der App einen Überblick über ihre ausgestellten Rezepte und haben unter anderem die Möglichkeit, Medikamente direkt bei einer Apotheke ihrer Wahl zu bestellen“, heißt es dazu.
Bei der AOK seien inzwischen etwa 70 Prozent der abgerechneten Arzneimittelverordnungen per E-Rezept ausgestellt. Man biete damit „jetzt eine alternative Möglichkeit mit einer Reihe von nützlichen Zusatzfunktionen“, sagt die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann. „Wir bauen die AOK Mein Leben-App Schritt für Schritt zur zentralen digitalen Plattform für alle Services rund um die Gesundheit aus.“ Wenn dann 2025 die „ePA für alle“ komme, werde dieses Angebot weiter an Relevanz gewinnen, betonte Reimann.
So soll das E-Rezept-Einlösen via AOK-App funktionieren: Versicherte brauchen ihre GesundheitsID, die sie nach der Auswahl der E-Rezept-Funktion auf der Startseite der App eingeben müssen. Anschließend könne eine Apotheke vor Ort ausgesucht werden, wo das Arzneimittel zur Abholung vor Ort reserviert werden kann. Alternativ könne in der Apotheke auch der entsprechende Code in der App vorgezeigt werden. Dass die Arzneimittel auch per Botendienst geliefert werden können, wird hier nicht erwähnt. Auch der Versandweg wird nicht noch einmal aufgegriffen.
Die GesundheitsID werde in der Versorgung künftig immer wichtiger als Versicherungsnachweis, kündigte die Gematik bereits an. Um aber niemanden auszuschließen, bleibe die eGK als Nachweis bestehen, heißt es. Für die GesundheitsID brauche es nur einen einmaligen Registrierungsprozess für alle Versicherten, egal welcher Krankenkasse sie angehören.
Erstellt werden könne die GesundheitsID bei der AOK in der App: „Dafür benötigen Sie eine E-Mail-Adresse, mit der Sie sich anmelden. Anschließend erhalten Sie einen Bestätigungs-Code an die angegebene E-Mail-Adresse. Geben Sie diesen Bestätigungs-Code in der App in das entsprechende Feld ein. Dieser Code ist 30 Minuten gültig. Danach vergeben Sie Ihren persönlichen 6-stelligen GesundheitsID-Code für die GesundheitsID.“ Der Code der GesundheitsID ist anschließend gerätegebunden, um die Sicherheit zu erhöhen. Partner der AOK für die Bereitstellung der GesundheitsID ist der IT-Dienstleister T-Systems.
In der App finden die Versicherten nun auch eine Übersicht über alle ausgestellten sowie bereits eingelösten Rezepte der vergangenen 100 Tage. „Bisher konnten solche Komfort-Funktionen nur über die App der Gematik genutzt werden. Für die Versicherten der AOK sind sie jetzt auch komfortabel über die App ihrer Krankenkasse erreichbar – mit einer Anmeldung für alle digitalen Services inklusive der ePA-Nutzung“, so Reimann weiter.
Aktuell werde mit Abstand am häufigsten der Einlöseweg über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) gewählt – diese Funktion bleibe weiter erhalten, betont die AOK. Auch die E-Rezept-App der Gematik stehe den Versicherten weiterhin zur Verfügung.
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