Mayd empfängt jetzt E-Rezepte Patrick Hollstein, 09.11.2022 10:40 Uhr
Bei Mayd können Verbraucher:innen jetzt auch E-Rezepte einlösen. Der Lieferdienst tritt mit dem neue Feature an, während der Roll-out gerade zur Hängepartie wird und Plattformen in Kürze mit dem Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz (KHPflEG) sogar ganz ausgeschlossen werden könnten.
„Bei Mayd kannst du jetzt dein e-Rezept einlösen!“, informiert der Lieferdienst über seine App. „Damit bekommst du nun auch rezeptpflichtige Medikamente in Minuten geliefert.“ Laut Mayd gibt es viele Vorteile: „Du erhältst deine Medikamente schneller, sicherer und bequemer. Dafür musst du als Patient dein E-Rezept einfach nur per Mayd App an deine lokale Apotheke übermitteln. So bekommst du deine verschreibungspflichtigen Medikamente in wenigen Minuten geliefert bekommen – und das ohne ganz ohne Liefergebühr.“
Akzeptiert wird allerdings nur das E-Rezept, das Hochladen von klassischen Papierrezepten ist nicht möglich. „Geduld lohnt sich jedoch: In 2023 wird das E-Rezept von der deutschen Bundesregierung stufenweise ausgebaut – Rezepte für Betäubungsmittel, digitale Gesundheitsanwendungen und T-Rezepte, sowie Privatrezepte werden ebenso in Zukunft digitalisiert.“
Extrakosten gibt es nicht, die Lieferung ist sogar „100% kostenlos!“, wie Mayd erklärt. Eine Beratung wird garantiert: „Deine Apotheke vor Ort prüft dein E-Rezept und meldet sich bei dir telefonisch, um dich persönlich zu beraten und mögliche Fragen von deiner Seite zu klären.“
Kunden sollen nach E-Rezept fragen
Das E-Rezept erhalte man je nach Bundesland beim nächsten Arztbesuch. „Frage hierfür einfach deinen Arzt bei einer Verschreibung nach einem E-Rezept als Ausdruck. Im Anschluss kannst du den dortigen QR Code direkt in unserer App scannen, um deine Medikamente direkt geliefert zu bekommen. Solltest du in diesem Quartal bei deinem Arzt bereits gewesen sein, musst du nicht extra in die Praxis gehen – das Folgerezept kann auch direkt digital ausgestellt werden.“ Schließlich könnten bei Videosprechstunden ebenfalls E-Rezepte ohne vorigen Besuch in einer Praxis erstellt werden. „Auch dann liefert dir Mayd deine Medikamente innerhalb von Minuten direkt nach Hause.“
Auch eine Bestellung für Dritte sei möglich: „Mit einem Ausdruck des E-Rezeptes kannst du den dortigen QR-Code mit unserer App scannen und somit eine Lieferung auch bspw. für Verwandte veranlassen.“
Um Kritik von Datenschützern zuvorzukommen, zeigt Mayd in der App den Inhalt der bereits eingelesenen E-Rezepte nicht an. Es wird nur angezeigt, dass ein E-Rezept gescannt wurde und im Warenkorb liegt. Bei Versendern wie Shop Apotheke und DocMorris sind die Daten einzusehen, was theoretisch ein Auslesen möglich machen würde.
E-Rezept als Wachstumstreiber
Seit dem Start vor einem Jahr hatte Mayd – wie andere Lieferdienste auch – das E-Rezept als Wachstumstreiber gesehen. Langfristig sei das Potenzial deutlich größer, als viele vorhersehen, so Firmenchef Hanno Heintzenberg im Frühjahr bei der Zukunftskonferenz VISION.A in Berlin. Der Online-Markt sei nicht der Markt der Versandapotheken. Ob Menschen E-Rezepte online einlösen, sei auch in den Händen der vor Ort ansässigen Apotheken.
Gegenwind gibt es allerdings nicht nur von Datenschützern und Ärzten, die das E-Rezept zuletzt ausgebremst haben. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sprach sogar von Sicherheitslücken und Probleme in der Architektur, die ihm hinterlassen wurden und die er jetzt aufarbeiten müsse. Möglicherweise wird das E-Rezept noch einmal komplett neu aufgesetzt – und möglicherweise wird die eGK-Lösung dabei eine entscheidende Rolle spielen, die dann in der Apotheke vor Ort präsentiert werden müsste.
Ausschluss von Plattformen
Für Lieferdienste wie Mayd problematisch werden könnte zusätzlich eine Regelung im Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz (KHPflEG). Hier geht es eigentlich darum, die personelle Ausstattung in den Kliniken durch eine bessere Planung zu verbessern. Für die Apotheken relevant ist ein Passus, nach dem Plattformen nicht an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen sein sollen. Nur Krankenkassen, Apotheken, Praxen, Krankenhäuser sowie DiGA-Anbieter sollen die Schnittstelle der Gematik nutzen können. Die Abda setzt sich in diesem Zusammenhang dafür ein, dass E-Rezepte ausschließlich über Telematikinfrastruktur verschickt werden dürfen. Das würde Plattformen komplett ausschließen.