Unsicherheiten bei der Abrechnung

LAV warnt vor der Belieferung von E-Rezepten

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Berlin -

Mancherorts hält das E-Rezept trotz abgesagtem Start bereits Einzug in den Versorgungsalltag, doch für viele Apotheken bleibt es mit großer Unsicherheit verbunden. Selbst wenn es klappt, die Verordnung zu bedienen, ist die Sorge berechtigt, ob die Abrechnung einwandfrei funktioniert. Der Landesapothekerverband Sachsen-Anhalt (LAV) klärt seine Mitglieder deshalb nun auf: Ohne sich vorher bereit erklärt zu haben, müssen sie keine E-Rezepte bedienen.

Apotheken in Sachsen-Anhalt hatten sich zuletzt an ihren Verband gewendet, offenbar mit Fragen bezüglich des Umgangs mit E-Rezepten. Der LAV informierte seine Mitglieder deshalb am Dienstag, dass Apotheken aufgrund der aktuellen Vorgaben des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) nicht verpflichtet seien, ein E-Rezept anzunehmen und zu beliefern.

„Sollte ein Versicherter mit einem E-Rezept eine Apotheke aufsuchen, kann die Apotheke die Belieferung mit Verweis auf die Verschiebung der verpflichtenden Einführung verweigern und den ausstellenden Arzt um ein Muster 16 bitten“, so der Hinweis. Die Testphase des E-Rezepts laufe zwar offiziell weiter – die jeweiligen Akteure müssten jedoch aktiv ihre Teilnahme an ihr erklären. „Erst mit der Anmeldung sind Verpflichtungen beziehungsweise Rahmenbedingungen zu erfüllen.“

Das heiße konkret, dass sowohl Ärzte, Apotheken, Apothekenrechenzentren als auch die Kassen eine entsprechende Teilnahme gegenüber der Gematik erklärt haben müssen.

Doch selbst wenn Apotheken sich aktiv an der Testphase beteiligen wollen, so warnt der Verband, müssten sie sich im Klaren sein, dass es dennoch zu erheblichen Problem kommen kann: Aktuell müssten sie „unter Umständen damit rechnen, dass aufgrund noch bestehender technischer Probleme ihr Vergütungsanspruch seitens der Krankenkasse abgelehnt wird“.

Der Verband reiht sich damit in den Reigen derer, die die Apotheken in den vergangene Wochen vor der Nutzung von E-Rezepten gewarnt haben. Im Dezember hatte das Softwarehaus ADG ebenfalls mit Blick auf Schwierigkeiten bei der Abrechnung davon abgeraten, E-Rezepte zu bedienen: „Da mag die Interessenlage der Gematik enden, aber für unsere Kunden ist es extrem wichtig, dass sie ihr Geld bekommen. Da darf es kein Risiko geben“, erklärte Geschäftsführer Joachim von Morstein.

Dass es bei der Abrechnung noch hakt, war spätestens im November klar geworden, als bei den sogenannten Konnektathons der Gematik erhebliche Probleme in der fiktiven Abrechnung auftraten. Der Bundesverband Deutscher Apothekensoftwarehäuser (ADAS) und der Bundesverband Deutscher Apothekenrechenzentren (VDARZ) wiesen dahingehende Berichte zwar zurück und beschwichtigten, dass es bis zum 1. Januar funktionieren werde. Kurz darauf erklärte aber auch die Gematik, die Abrechnungsprozesse noch verstärkt testen zu wollen.

Offenbar war das aber bisher kein durchschlagender Erfolg. Mittlerweile warnt auch der VDARZ vor Problemen bei der Abrechnung und hat dazu sogar ein Gutachten in Auftrag gegeben. Das kam zu einem vernichtenden Urteil: „Das E-Rezept entspricht in seiner aktuellen Form nicht dem Stand der Technik, insbesondere mit Blick auf die Sicherheit vor Manipulationen. Daraus ergeben sich erhebliche Risiken hinsichtlich der Abrechenbarkeit elektronischer Verordnungen“, so die Analyse der Rechtsanwälte Dr. Morton Douglas und Dr. Lukas Kalkbrenner. Unklar sei vor allem, ob die Einhaltung technischer Spezifikationen gegeben sein muss, damit ein E-Rezept als ordnungsgemäß ausgestellt gilt.

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