LAV spendiert Gedisa-Mitgliedschaft Patrick Hollstein, 17.12.2024 12:32 Uhr
Drei Jahre lang haben die Apotheken die Anschubfinanzierung für die Verbändetochter Gedisa geleistet, insgesamt rund 1800 Euro pro Betrieb. Weil das Gemeinschaftsunternehmen weiter Geld benötigt, soll es weitere Sonderumlagen geben – sehr zum Ärger vieler Inhaberinnen und Inhaber. Der Landesapothekerverband Niedersachsen (LAV) zahlt ein Jahr lang aus eigener Tasche.
Der LAV will nach eigenen Angaben einen neuen Rahmenvertrag mit der Gedisa schließen, sodass die Apotheken im kommenden Jahr weiterhin die Funktionen des Apothekenportals nutzen können. Die Apotheken müssen zwar eine Basismitgliedschaft abschließen, der LAV übernimmt aber die Kosten dafür. „Diese Information wird automatisch im Gedisa-Apothekenportal erfasst und die Zahlungsverpflichtung aller Mitgliedsapotheken während der Laufzeit des Vertrages bis Vertragsende 31. Dezember 2025 ausgesetzt.“
Ab Januar sollen die Apotheken die Basismitgliedschaft buchen können, beim Login ins Portal werde man automatisch zur Bestätigung der neuen Nutzungsbedingungen aufgefordert. Bis dahin könnten das Portal sowie alle hinzugebuchten Funktionen unter den bestehenden Nutzungsbedingungen genutzt werden. „Apotheken, die einen laufenden CardLink-Vertrag oder die Shop-Funktion gebucht haben, erhalten automatisch eine Gedisa-Basismitgliedschaft für die bereits bestehende Vertragslaufzeit.“
Wie andere Verbände mit dem Thema umgehen, ist derzeit unklar. In vielen Fällen haben die Vorstände bereits im Alleingang beschlossen, dass die Gedisa weiter kollektiv mit finanziellen Mitteln ausgestattet wird. In Sachsen-Anhalt soll es eine außerordentliche Mitgliederversammlung geben, bei der darüber abgestimmt wird.
19, 25 oder 39 Euro
Ohne Sonderumlage müssten die Apotheken selbst einen Vertrag abschießen. Wer die Basisleistungen weiter einsetzen will, muss ein Nutzungsentgelt in Höhe von 25 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer je Betriebsstätte und Monat zahlen. Zum Basispaket gehören künftig die Bereitstellung der Basisinfrastruktur und der damit verbunden Betriebsleistungen samt „First-Level Support“. Heißt: „Eine Nutzung des Apothekenportals ohne Buchung des Basispakets ist nicht möglich.“
Zudem ist die Dokumentation der pharmazeutischen Dienstleistungen „Blutdruck“ und „Inhalationsberatung“ nur mit Basismitgliedschaft möglich, dasselbe gilt für die Dokumentation von Grippe- und Corona-Impfungen einschließlich Übermittlung an das Robert-Koch-Institut (RKI). Wer das Paket nicht bucht, kann keine zusätzlichen Daten mehr in der Gematik-App oder in den Apps von Krankenkassen hinterlegen. Ebenfalls enthalten im Basispaket sind Mailadressen („ApoMail“) und die Listung in der hauseigenen App „ApoGuide“.
Parallel soll den Verbänden ein größeres Paket angeboten werden, hier liegt der Preis bei 39 Euro. Enthalten sind dann auch neue Funktionen wir der TIM, KIM, eine sichere Datenablage und die geplante Retaxprüfung, die in Kürze freigeschaltet werden soll. Bleibt es beim Basispaket – ob als Verbände- oder als Einzellösung – müssten diese Zusatzleistungen je Betriebsstätte über das Apothekenportal hinzugebucht werden. Dabei gilt dann ein Mindestzeitraum von drei Monaten.
Der Betrag von 25 Euro passt zum Basistarif, den Apotheken zahlen müssen, die Mitglied im Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL) sind oder keinem Verband angehören. Allerdings ist bei ihnen die pDL-Dokumentation noch nicht enthalten, die Vollversion kostet 80 Euro.