Lauterbach: Medikationsplan auch ohne ePA Patrick Hollstein, 16.03.2023 12:44 Uhr
Auch ohne elektronische Patientenakte (ePA) sollen sich Patientinnen und Patienten künftig einen elektronischen Medikationsplan ausstellen lassen können. Dies kündigte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) im Digitalausschuss des Bundestags an. Details zur Umsetzung nannte er nicht.
Wer nicht widerspricht, soll künftig eine ePA bekommen. Dadurch sollen nicht nur Daten für die Forschung gewonnen, sondern auch die Versorgung verbessert werden. „In der ePA werden alle Befunde zentral abgelegt“, warb Lauterbach für sein Vorhaben. Heute würden sie dezentral beim jeweiligen Arzt gespeichert und seien vielfach nicht vorhanden, wenn man sie brauche. So fehlten wichtige Informationen, auch würden oft Doppeluntersuchungen gemacht.
Bis 2025 sollen 80 Prozent der gesetzlich Versicherten über eine ePA verfügen und damit auch über eine digitale Medikationsübersicht. Um dies zu ermöglichen, soll die ePA nicht nur möglichst sicher, sondern auch möglichst bequem sein – Stichwort: Opt-out-Verfahren. Allerdings sollen auch alle Patientinnen und Patienten, die keine ePA wollen, einen Medikationsplan erhalten können. Welche Architektur dafür vorgesehen ist, verriet Lauterbach nicht.
Ohnehin könnte es in der Umsetzung einige Probleme geben. Denn Lauterbach will, dass die ePA nur mit Zustimmung des Patienten oder der Patientin eingesehen werden kann. Dazu muss immer die elektronische Gesundheitskarte (eGK) eingelesen, sprich die Praxis aufgesucht werden. Dann sollen Patientinnen und Patienten auch der Eintragung sensibler Informationen widersprechen und ihre Meinung jederzeit ändern können. Bei sensiblen Diagnosen wie etwa HIV solle demnach vorgegeben werden, dass der Arzt fragen müsse, ob diese in die ePA aufgenommen werden soll. Zudem werde jeder Zugriff auf die ePA protokolliert. Klingt nach viel Aufwand für die Praxen, für den bislang keine entsprechende Vergütung vorgesehen ist.
E-Rezept als verbindlicher Standard
Zum 1. Januar 2024 solle zudem das E-Rezept verbindlicher Standard in der Arzneimittelversorgung werden. Man wolle die Vorzüge dessen so vielen Menschen wie möglich zugänglich machen, eine Zwangslösung sei jedoch ausgeschlossen, betonte Lauterbach auf Nachfrage. Vielmehr gehe es darum, Herr der eigenen Daten zu werden und Vorgänge wie Doppeluntersuchungen und -befunde zu vermeiden, sagte der Minister über die konkreten Vorteile für Patienten.
Wo immer möglich sollten die Daten strukturiert sein, am Anfang würden – gerade bei älteren Befunden – aber auch PDF-Lösungen zugelassen, kündigte Lauterbach an. Mit Blick auf den Datenschutz sagte er, berechtigte Bedenken seien wie Gold, um Fehler zu vermeiden. Trotzdem müssten Prioritäten gesetzt werden. Die Lösung, die man derzeit noch verhandle, werde mit allen nötigen Sicherheitsvorkehrungen ausgestattet sein und die Datenschützer überzeugen, zeigte er sich sicher.
Man sei „relativ weit in der Vorbereitung“ mit den beiden Gesetzen und hoffe, die Vorlagen dazu bald in die Ressortabstimmung bringen zu können, sagte er dem Ausschuss.