Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat beim E-Rezept den Stecker gezogen. In der Bundespressekonferenz erklärte er, was ihn dazu bewogen hat.
„Beim E-Rezept gab es nicht unerhebliche technische Umsetzungsprobleme“, so Lauterbach. Diese seien bis jetzt nicht bewältigt worden. „Wir arbeiten intensiv daran.“ Dennoch wäre ein Start zum 1. Januar insbesondere den Leistungserbringern nicht zuzumuten gewesen: „Ich konnte nicht sehen, dass wir in der aktuellen Notlage, in der Praxen und Kliniken an der Belastungsgrenze arbeiten, eine weitere Belastung hinzubringen durch die nicht vorbereitete Einführung des E-Rezepts.“
Das E-Rezept war eines der Prestige-Projekte von Ex-Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Doch nachdem im Pilotprojekt gerade einmal 42 E-Rezepte eingelöst wurden und zahlreiche Fragen offen blieben, schloss sich die neue BMG-Führung in dieser Woche der Auffassung der weiteren Gematik-Gesellschafter an: Die bisher durchgeführten Feldtests zur Erprobung des E-Rezepts reichen nicht aus, um einen sicheren Betrieb zu garantieren. Es werde deutlich, dass, „anders als oftmals von den Akteuren kommuniziert, die erforderlichen technischen Systeme noch nicht flächendeckend zur Verfügung stehen.“
Die gesetzliche Verpflichtung zur Nutzung des E-Rezepts ab dem 1. Januar ist im Patientendatenschutzgesetz (PDSG) verankert, eine Absage wäre demnach nur mit einer Gesetzesänderung – also einer Abstimmung im Bundestag – möglich gewesen. Doch indem das BMG die fehlende technische Erprobung formal anerkannte, wurde der Ausfalltatbestand ausgeweitet: Es gibt zu viele Schwierigkeiten und Ungewissheiten, als dass von einem funktionierenden E-Rezept in der flächendeckenden Versorgung ausgegangen werden könne.
Deshalb soll laut BMG ab Januar „der kontrollierte Test- und Pilotbetrieb schrittweise fortgesetzt und ausgeweitet werden“, um die Rahmenbedingungen für die Einführung des E-Rezepts möglichst schnell zu schaffen. „Sobald die vereinbarten Qualitätskriterien erfüllt sind, soll die Umstelllung auf das E-Rezept nach einem noch festzulegenden Rollout-Verfahren erfolgen.“
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