eGK-Verfahren

Lauterbach: E-Rezept endlich alltagstauglich Alexander Müller, 13.06.2023 08:04 Uhr aktualisiert am 13.06.2023 08:54 Uhr

Mit der Einführung des eGK-Verfahrens ist das E-Rezept aus Sicht von Gesundheitsminister Karl Lauterbach nun „endlich alltagstauglich“. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Die Einlösung des E-Rezeptes per eGK wird laut Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ab Juli möglich sein. Angesichts des Milliardenlochs bei den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) rechnet er 2024 mit leicht steigenden Beiträgen.

„Es geht jetzt mit der Digitalisierung los“, so Lauterbach gegenüber dem RND. Denn das E-Rezept könne ab Juli auch mit der Versichertenkarte (eGK) eingelöst werden. „Das E-Rezept ist endlich alltagstauglich.“ Bis Ende Juli würden voraussichtlich schon 80 Prozent der Apotheken in Deutschland an das System angeschlossen sein. Was er damit meint, geht aus dem Beitrag nicht hervor, denn die Apotheken benötigen allenfalls ein Update der Warenwirtschaftssysteme.

Das eGK-verfahren wird als dritter Weg zur Einlösung elektronischer Verordnungen eingeführt. Bereits möglich ist die Nutzung der Gematik-App sowie das Ausdrucken des Token in der Arztpraxis.

Zur Finanzlage der Kassen erklärte Lauterbach: „Finanzminister Christian Lindner hat klar gemacht, dass die Steuerzuschüsse an die Gesetzliche Krankenversicherung nicht erhöht werden können“, sagte Lauterbach dem RND. „Mit mir wird es keine Leistungskürzungen geben. Der Beitragssatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung wird daher im nächsten Jahr erneut leicht steigen müssen“, so der Minister weiter.

Der GKV Spitzenverband rechnet mit einer Lücke zwischen 3,5 Milliarden und 7 Milliarden Euro. Ohne Maßnahmen zum Gegensteuern würde daraus rechnerisch ein Anstieg beim durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 0,2 bis 0,4 Prozentpunkten resultieren. Lauterbach glaubt zwar nicht an die 7 Milliarden, ein Defizit werde es aber geben.

Eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze und der Versicherungspflichtgrenze zur Verbreiterung der Einnahmenbasis würde Lauterbach zwar persönlich gutheißen. „Das ist durch den Koalitionsvertrag aber ausgeschlossen.“ Und er halte sich an Abmachungen, betonte Lauterbach. Bis zur Beitragsbemessungsgrenze ist das Einkommen eines Beschäftigten beitragspflichtig, alles darüber ist beitragsfrei. Der Wert liegt in diesem Jahr bei 59.850 Euro im Jahr (4987,50 Euro im Monat).

Bereits für dieses Jahr war eigentlich ein Minus von 17 Milliarden Euro erwartet worden, die Regierung hatte aber im vergangenen Herbst mit einem Finanzpaket mit verschiedenen Maßnahmen gegengesteuert. Der offiziell erwartete durchschnittliche Zusatzbeitragssatz war von 1,3 auf 1,6 Prozent angehoben worden. Die Zusatzbeiträge kommen zu dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent vom Einkommen hinzu, den sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen. Letztlich kann den Zusatzbeitrag jede Kasse je nach ihrer Finanzlage selbst festlegen.

Im vergangenen Jahr hatten die 96 Krankenkassen noch einen Überschuss von rund 451 Millionen Euro ausgewiesen. Aber auch da waren die Ausgaben bereits um 4,4 Prozent gestiegen.