Angeblich nicht eingegangene Zahlung

Lastschriftverfahren: D-Trust will Apotheke die Karten sperren

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Berlin -

Als wären die technischen Probleme und Unsicherheiten rund um das E-Rezept noch nicht genug, müssen sich Apotheken nach wie vor auch noch regelmäßig mit Problemen rund um das Equipment für den Zugang zur Telematikinfrastrutkur (TI) herumschlagen. Momentan hat es die Phönix-Apotheke im Heinenkamp in Wolfsburg erwischt: D-Trust droht ihr, ihre SMC-B zu sperren, weil sie die Kosten dafür angeblich nicht begleichen würde – dabei hat das Unternehmen schon mit dem Antrag ein Lastschriftmandat erhalten, könnte das Geld also ganz einfach wie vertraglich vorgesehen abbuchen.

Es ist vollkommen unnötiger Stress: Seit fünf Monaten wartet D-Trust offensichtlich auf die knapp 450 Euro, die die Phönix-Apotheke dem Unternehmen für die Institutionenkarte schuldet. Dabei könnte sich die Tochter der Bundesdruckerei das Geld einfach selbst holen: „Betrag wird per Lastschrift zur vereinbarten Fälligkeit vom Konto […] eingezogen“, steht unmissverständlich auf der Rechnung vom 15. Juli, die APOTHEKE ADHOC vorliegt. Stattdessen flatterte vier Monate später die erste Mahnung in die Apotheke: „Sicher haben Sie übersehen, dass die unten aufgeführten fälligen Positionen von Ihnen noch nicht beglichen wurden“, heißt es darin. „Wir bitten um Überweisung.“

Helge Hagedorn, der die Apotheke gemeinsam mit seiner Frau, Inhaberin Claudia Hagedorn, betreibt, nahm sich des Falles an. „Wenn ich denen ein Lastschriftmandat gebe, kann ich doch nicht in Verzug geraten“, sagt er. Den offensichtlich ausstehenden Betrag zu überweisen, kam dabei aber nicht infrage: „Wenn ich das jetzt überweise, weiß ich doch nicht, ob die es später nochmal einziehen.“

Also versuchte er, sich an D-Trust zu wenden – vergebens. „Es ist ein bisschen wie in der Kafka’schen Irrenanstalt“, sagt er. Dutzende Telefonate habe er geführt, sei aber stets nur von einer Stelle zur nächsten verwiesen worden und dann wieder zurück. „Ich wollte einen echten Menschen sprechen, der mir helfen kann, aber den gibt es dort anscheinend nicht.“

Zwischenzeitlich flatterten die nächsten Schreiben von D-Trust herein. „Die nachstehend aufgeführten Posten sind trotz Mahnung immer noch nicht bezahlt worden“, heißt es in der zweiten Mahnung vom 1. Dezember. „Wir bitten Sie nunmehr um den sofortigen Ausgleich und machen vorsorglich darauf aufmerksam, dass wir bei einer erneuten Mahnung Mahnkosten und Verzugszinsen in Rechnung stellen werden.“ Damit machte D-Trust zwei Wochen später Ernst.

Verzugszinsen von 6 Prozent verkündete das Unternehmen der Apotheke am 15. Dezember und setzte ihr eine letzte Frist bis zum 27. Dezember, die ausstehende Summe zu begleichen – verbunden mit gleich zwei Drohungen: Sollte der Zahlungstermin nicht eingehalten werden, behalte sich D-Trust einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen die Apotheke zu beantragen. Außerdem: „Sollte unsere offene Forderung im Zusammenhang mit einer Signaturkarte beziehungsweise eines Zertifikats bestehen, sind wir zu deren Sperrung berechtigt“, so D-Trust. „Etwaige zusätzliche Kosten und Folgen gehen zu Ihren Lasten. Die Sperrung erfolgt, falls die obige Zahlungsfrist nicht eingehalten wird. Eine Sperrung befreit nicht von der Zahlungsverpflichtung.“

Hagedorn hat es weiter versucht – vergeblich. „Bitte buchen Sie doch einfach ab. Beim Antrag ist Lastschrift vereinbart!“, schrieb er per Mail an die hinterlegten Adressen – eine Reaktion habe er bis heute nicht erhalten.

„Mehr kann ich ja nicht machen, ich kann denen das Geld doch nicht vor die Tür schmeißen“, sagt er. Er habe die Vermutung, dass es womöglich einen Tippfehler in der IBAN geben könnte, die er beim Antrag für den Lastschrifteinzug angegeben hat – auf der Rechnung sind die letzten vier Stellen. „Aber ich erreiche ja trotz all der Versuche mit niemandem, mit dem ich die IBAN abgleichen könnte. Die IBAN muss ja eigentlich nicht einmal händisch erfasst werden. Ich weiß nicht, was für ein Softwarefehler das bei denen ist.“ Insbesondere frustriere ihn der Vorwurf, dass es seine Schuld sei, während er doch alles richtig gemacht habe.

„Das wäre vom Arbeitsaufwand eine Sache von zwei Minuten. Ich habe denen ja alles geschickt, ich habe alles da von Kundennummer über die Rechnung bis zur IBAN“, so Hagedorn. „Rein theoretisch müsste ich jetzt gar nichts mehr tun, ich habe mich mehrfach schriftlich und telefonisch gemeldet und alles dokumentiert – und jetzt soll ich warten, dass die mich pfänden?“ Ganz so untätig wollte er nicht sein – und ging einen ungewöhnlichen Weg: Er wandte sich an den Bundestagsabgeordneten seines Wahlkreises, den er seit 26 Jahren kennt. „Er hat schon zurückgerufen und mir erklärt, dass er den Fall einem Staatssekretär im Finanzministerium weitergeleitet hat“, erzählt Hagedorn. „Es ist wirklich gut, dass er sich der Sache annimmt. Wenn ich ihn nicht kennen würde, wüsste ich gar nicht was ich noch machen soll.“

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