Bei den künftigen elektronischen Patientenakten (ePA) für alle muss aus Sicht von Patientenschützern auch ein kostenloser Ausdruck möglich sein. Sonst hätten vor allem alte, pflegebedürftige oder digital unerfahrene Menschen keine Möglichkeit, ihre ärztlichen Behandlungen auf Papier zu dokumentieren, sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch. Die technische Umsetzung müsse in den Praxen erfolgen. „Die Kosten für solche Papierausdrucke sind dann von den Krankenkassen zu erstatten.“
Brysch begrüßte Gesetzespläne des Bundesjustizministeriums für bisherige Patientenakten, wonach eine „erste Abschrift“ unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden soll. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sei gefordert, eine vergleichbare Regelung auch für die E-Akte auf den Weg zu bringen. Bislang seien für solche Ausdrucke 30 Cent bis 2 Euro pro Seite von Praxen berechnet worden.
Anfang 2025 sollen alle gesetzlich Versicherten Zugang zur ePA von ihrer Krankenkasse bekommen – es sei denn, der Versicherte lehnt es für sich ab. Die Akte soll ein persönlicher Speicher etwa für Medikamente, Befunde und Laborwerte sein und Patienten ein Leben lang begleiten.
Dies soll auch Wechselwirkungen von Arzneimitteln und unnötige Mehrfachuntersuchungen vermeiden. Abrufbar sein sollen die E-Akten auch über das Smartphone. Als wählbares Angebot waren sie bereits 2021 eingeführt worden, sie werden bisher aber kaum verwendet.
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