KIM: Software-Update nicht vergessen! Laura Schulz, 30.08.2024 08:54 Uhr
Die Gematik weist aktuell darauf hin, dass bei der Verwendung der Clientmodule für KIM (Kommunikation im Medizinwesen) von den Leistungserbringern auf die zugelassenen Software-Stände zu achten ist. Bei Nichtbeachtung droht Sperrung.
Innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) werden von den Leistungserbringern KIM-Clientmodule mit unterschiedlichen Software-Versionen betrieben, jede davon durchlaufe vorab einen Zulassungsprozess und habe ein „Ablaufdatum“, so der Hinweis der Gematik. Damit soll die nötige Operabilität und Sicherheit gewährleistet werden; die Gematik prüfe regelmäßig alle auf den relevanten Geräten betriebenen Software-Versionen.
Um sicherzustellen, dass dies nicht vergessen wird, empfiehlt die Gematik den Leistungserbringern, die erforderlichen Aktualisierungen vorzunehmen. Zwar gebe es Übergangsfristen, da der Roll-out von neuen KIM-Clientmodulen eine gewisse Zeit brauche, um einen nahtlosen Wechsel zu ermöglichen. Doch wer zu lange wartet, riskiert Sanktionen.
Zuständig für Fragen, beispielsweise aus den Apotheken, seien die KIM-Anbieter. Von ihnen würden die Apotheken auch über die eventuell notwendige Maßnahme informiert, so die Gematik. Wenn Meldungen zur Aktualisierung aber trotz mehrmaliger Ansprache nicht nachgekommen wird, könne die Gematik die KIM-Anbieter auch anweisen, den KIM-Zugang für die betroffenen Clientmodule zu sperren. Zugelassene Software-Stände sind auf der Seite der Gematik einzusehen.
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