Neue Voraussetzung für TI-Pauschale

KIM-Adresse muss bis Juni gemeldet werden

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Berlin -

Apotheken können eine monatliche Pauschale für die Kosten im Zusammenhang mit der Telematikinfrastruktur (TI) abrechnen. Diese ist aber an Bedingungen geknüpft; ab dem 1. April sind Apotheken auch verpflichtet, über die Kommunikation im Medizinwesen (KIM) zu verfügen. Damit alles entsprechend abgerechnet werden kann, müssen Apotheken innerhalb von drei Monaten Nachweis gegenüber dem Nacht- und Notdienstfonds (NNF) erbringen.

Seit dem 1. Juli letzten Jahres wird an die Apotheken monatlich eine Pauschale für die Kosten im Zusammenhang mit der TI gezahlt, die an Bedingungen geknüpft ist. So muss die Apotheke in der Lage sein, den elektronischer Medikationsplan (eMP), elektronische Patientenakte (ePA) und das E-Rezept in der aktuellen Vollversion zu unterstützen. Bei einer fehlenden Anwendung wird die Pauschale um 50 Prozent gekürzt; fehlen mehrere, kann sie sogar ganz gestrichen werden.

Ab April kommt nun die KIM hinzu. Bis Ende Juni muss gegenüber dem NNF entsprechend Nachweis erbracht werden. Die Meldung soll im besten Falle automatisiert erfolgen, je nach Anbieter gibt es verschiedene Möglichkeiten.

Meldung an NNF

Der Bundesverband Deutscher Apotheken Systemhäuser (Adas) implementiert derzeit eine Lösung, bei der ein „Proof of Service“ – das verschlüsselte Datenobjekt enthält neben der KIM-Adresse noch Informationen zur ePa – aus den Warenwirtschaftssystemen über den N-Connect-Hub direkt an den NNF geschickt werden soll. Der neue Meldungsweg soll für Apotheken nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden sein.

Für diesen Meldeweg ist der N-Connect-Hub der NGDA ausgewählt worden, da jede Apotheke über N-Connect schnell und einfach angeschlossen werden kann. Die N-Ident beziehungsweise die N-ID sollen dann die Grundlage für die Identifikation und Authentifizierung der jeweiligen Apotheken bilden.

Die Schnittstellen für den Upload der Datenpakete ist bei vielen AVS-Anbietern bereits implementiert, da diese den N-Connect-Hub zum Beispiel für die Übermittlung von E-Rezept-Token nutzen. Die anderen Softwarehäuser arbeiten derzeit an einer entsprechenden Implementierung.

Meldung über Gedisa

Für Apotheken, die ihre KIM-Adresse nicht über ihren Warenwirtschaftssystem-Anbieter, sondern über die Gedisa bezogen haben, erfolgt das Senden der KIM-Adressdaten aus dem Apothekenportal. Hierzu muss das Konto nur einmalig mit dem N-Connect-Hub über einen automatisierten Prozess verknüpft werden. Im Nachgang erfolgt die Übermittlung der KIM-Adressdaten. Die Gedisa will ihre Kundinnen und Kunden im April direkt über das Vorgehen informieren.

Meldung über NNF-Portal

Für Apotheken, die ihre KIM-Adresse weder über ihr Systemhaus noch über die Gedisa bezogen haben, will der NNF im Laufe des Aprils den Meldeweg über das NNF-Portal anbieten. Voraussichtlich ab Anfang Mai kann dann auch der Meldungseingang kontrolliert werden.

Apotheken, deren KIM-Adresse bis dahin nicht an den NNF gemeldet wurde, sollen dann bis Ende Juni Zeit haben, diese dort manuell einzupflegen. Da die manuelle Eingabe sei aber fehlerträchtig. Der NNF plane daher die Änderung einer bereits gemeldeten KIM-Adresse nur über ein separates Änderungsformular zu erlauben.

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