Ab April 2024 Pflicht

KIM: DAV will Lösung über Gedisa

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Berlin -

KIM – Kommunikation im Medizinwesen – soll der einheitliche Standard für die elektronische Übermittlung von medizinischen Dokumenten und für den Austausch von Kolleg:innen im Gesundheitswesen werden. Noch ist die Anbindung nicht verpflichtend, das ändert sich zum 1. April 2024. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) favorisiert eine Lösung über Gedisa.

Eine KIM-Nachricht gleicht dem Versenden einer E-Mail. Die Nachrichten sind jedoch verschlüsselt und signiert. Öffnen Empfänger:innen die Mitteilung, wird diese entschlüsselt und kann bearbeitet werden. In einem bundeseinheitlichen Adressbuch sollen alle registrierten und geprüften KIM-Adressen aufgeführt sein.

Apotheken, die bereits E-Rezepte verarbeiten können, müssen im ersten Schritt einen KIM-Anbieter auswählen und einen entsprechenden Vertrag schließen. Im Anschluss werden beim Anbieter eine oder mehrere KIM-Adressen beantragt. Um KIM verwenden zu können, wird ein Clientmodul benötigt, das den Konnektor mit dem E-Mail-Programm oder dem Warenwirtschaftssystem der Apotheke verbindet und vom Anbieter zur Verfügung gestellt wird. Außerdem registriert der Anbieter die Apotheke im Verzeichnisdienst (VZD) der Telematikinfrastruktur (TI).

Der Nacht- und Notdienstfonds (NNF) arbeitet derzeit laut DAV an einem „anwenderfreundlichen Weg“, die KIM-Adresse zu übermitteln. Wie der DAV weiter informiert, folgen Informationen mit ausreichend Vorlauf vor dem 1. April.

Konkret geht es dabei um eine Möglichkeit, über die Gedisa ein Angebot zur Beantragung und Nutzung der apothekeneigenen KIM zu überbreiten. Denn das Apothekenportal will sich „sukzessive als Kommunikationszentrale für Apotheker:innen“ etablieren.

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