Bedeuten die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) für das E-Rezept einen Ausschluss von Plattformen wie gesund.de oder IhreApotheken (ia.de)? Der Entwurf für das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz sieht vor, dass Drittanbieter an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein müssen. Die Plattformbetreiber geben sich kämpferisch, dass sie trotzdem eine Rolle in der Versorgung spielen werden.
Im Gesetzentwurf ist die Schaffung eines neuen § 361a im Sozialgesetzbuch V (SGB V) vorgesehen. Darin werden die Anbieter genannt, die die Schnittstelle der Gematik nutzen können sollen: DiGA-Anbieter, Krankenkassen, Apotheken, Ärzt:innen und Krankenhäuser. Die Plattformen sind hier als externe Dritte nicht aufgeführt.
Jan-Florian Schlapfner kümmert sich im Zukunftspakt Apotheke vor allem um die Plattform ia.de. Sein erstes Statement zum Entwurf klingt zurückhaltend: „Wir haben den Referentenentwurf zur Kenntnis genommen und werden das Gesetzgebungsverfahren intensiv beobachten. „Grundsätzlich setzen wir uns als Zukunftspakt Apotheke für politische Rahmenbedingungen ein, die den Interessen und dem Wohl der Vor-Ort-Apotheken dienen.“
Und vom Mitbewerber Gesund.de heißt es: „Auch heute schon lösen Patienten über Gesund.de ihre elektronischen Rezepte bei der Apotheke vor Ort Ihrer Wahl ein. Dies geschieht unabhängig von einem TI-Anschluss oder anderer Schnittstellen. Gesund. de hat eine Vielzahl von Maßnahmen entwickelt und in der Umsetzung, um sicherzustellen, dass auch nach der breiten Einführung des elektronischen Rezepts möglichst viele elektronische Rezepte in der Apotheke vor Ort eingelöst werden.“
Die Verbände können bis zum 18. August eine Stellungnahme abgeben, die Anhörung findet am 23. August statt.
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