„Die Praxen sind kein Versuchslabor“

KBV: Zeitplan fürs E-Rezept ist zu knapp

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Berlin -

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) kritisiert die aus ihrer Sicht zu engen Fristen für die Einführung zentraler Elemente der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Die Praxen seien „kein Versuchslabor für die digitalen Wunschvorstellungen der Politik“, sagt Vorstandschef Dr. Andreas Gassen. So sei die Testphase für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) zu kurzfristig und bei den notwendigen Komponenten für das E-Rezept hätten die Praxen noch gar keine Planungssicherheit – müssten aber mit Sanktionen rechnen, obwohl sie gar keine Schuld treffe, wenn notwendige Hard- und Software nicht pünktlich geliefert wird.

Die KBV stellt im immer enger werdenden Zeitplan für die zentralen Digitalisierungsprozesse des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) hinter ihre Mitglieder, die Kritik an dessen Vorgehensweise üben. „Wir können die Sorgen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte absolut nachvollziehen und verstehen deren Verärgerung“, so Gassen und seine beiden Vorstandskollegen Dr. Stephan Hofmeister und Dr. Thomas Kriedel.

Zwar stünden die ersten Anwendungen für die Telematikinfrastruktur (TI) wie die eAU oder das E-Rezept in den Startlöchern – allerdings fehle es in so mancher Praxis noch an vielem, worauf die Ärzte selbst keinen Einfluss hätten, etwa die Auslieferung und Installation der notwendige Soft‐ und Hardware. „Es geht uns nicht um Schuldzuweisungen, aber die politisch gesetzte Fristsetzung ist ein Problem“, so Hofmeister.

„Wir haben stets davor gewarnt, dass die vom Gesetzgeber aufgestellten zeitlichen Umsetzungsvorgaben zu knapp ausgefallen sind“, sagt Kriedel. Er kritisiert vor allem die eAU, die zum 1. Oktober verpflichtend eingeführt werden soll. „Was uns Sorge bereitet, ist die Frage, ob die technischen Lösungen zum Start im Oktober schon ausgereift sein werden.“ Die KBV habe in der Gematik erfolgreich den Antrag gestellt, vorher einen entsprechenden Feldtest durchzuführen. Dieser habe sich allerdings verzögert und solle nun in der zweiten Augusthälfte starten. „Wenn man den Test ernst nimmt, dann müsste er im Grunde länger dauern, vor allem die Option eröffnen, bei gegebenenfalls auftretenden Fehlern und Problemen in den Praxen noch Anpassungen – etwa an den PVS‐Systemen – durchführen zu können. Unter dem jetzigen Zeitstress ist dies allerdings schlechterdings nicht möglich. Das kritisieren wir.“

Gassen erneuert dabei die Forderung, dass die Ärzte nicht Versäumnisse sanktioniert werden dürften, für die sie selbst keine Schuld tragen: „Die Praxen sind kein Versuchslabor für die digitalen Wunschvorstellungen der Politik.“ Es dürfe dabei nicht vergessen werden, dass es nicht nur um enge Fristen, sondern auch um Kosten geht, mit denen sich die Praxen in nicht unerheblichem Maß konfrontiert sehen. „Wenn es Mängel geben sollte, die die praktische Umsetzung in den Praxen massiv behindern und worauf diese keinen Einfluss haben, muss klar sein, dass es keine Sanktionen für die Kolleginnen und Kollegen geben darf“, erklärte auch Hofmeister.

Die KBV kritisiert die Vorgaben und das Vorgehen bei der Einführung des E-Rezepts schon seit langem. Kriedel zufolge ist es wahrscheinlich, dass viele PVS-Anbieter bis zum Stichtag nicht in der Lage sind, die E-Rezept-Module zu integrieren. „Deshalb habe ich große Sorge, ob alle Arztpraxen am 1. Januar in der Lage sein werden, E-Rezepte auszustellen. Da habe ich Zweifel, die durch die bisherigen Erfahrungen genährt werden.“

Auch aufseiten der Praxen seien die Kapazitäten für eine fristgerechte Einführung bei ausreichender Testung sehr knapp bemessen – nicht zuletzt aufgrund ihrer Einbindung in die Impfkampagne. „Es ist nun einmal gerade einfach wichtiger, schnell möglichst viele Menschen gegen Covid-19 zu impfen, als sich um die Einrichtung irgendeines Fachdienstes zu kümmern, den man in ein paar Monaten eventuell mal brauchen wird“, so Kriedel. „Wir fordern deshalb, die Fristen für die elektronische Patientenakte, die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und das elektronische Rezept um ein halbes Jahr nach hinten zu verschieben, damit sich die Praxen auf ihre derzeit wirklich wichtigen Aufgaben konzentrieren können.“

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