KBV: Komplizierte Signatur verhindert E-Rezept-Einführung APOTHEKE ADHOC, 16.04.2021 12:45 Uhr
Die Zweifel am Start des E-Rezepts zum 1. Juli werden immer lauter. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) rechnet damit, dass die Frist zum Anschluss der Leistungserbringer an die Telematikinfrastruktur (TI) bis dahin nicht gehalten werden kann. Man erwarte deshalb, dass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Frist verlängert, so Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel.
Im nächsten Quartal soll es schon losgehen mit dem E-Rezept – doch die Zweifel daran wachsen quer durch alle Sektoren. „Zum 1. Juli wird es kein E-Rezept geben – Gesetz hin oder her“, prognostizierte kürzlich erst AOK-Arzneimittelexperte Ulf Maywald. Etwas diplomatischer, wenn auch in der Sache nicht weniger deutlich, erklärte nun die KBV, warum sie nicht von einer fristgemäßen Einführung ausgeht: Die Ärzte würden ihre elektronischen Heilberufsausweise (HBA) gar nicht pünktlich bekommen.
„Die Informationen, die wir aktuell von der Gematik bekommen haben, zeigen, dass es Produktionswartezeiten gibt von zwei bis drei Monaten für Ärzte und auch für Psychotherapeuten“, erklärte Kriedel in einer am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme. „Wir haben deshalb Zweifel, ob es möglich sein wird, rechtzeitig zum 1. Juli oder auch zum 1. Oktober alle Praxen damit ausgestattet zu haben.“ Grund sei, dass die Kartenhersteller wahrscheinlich von der Anzahl überfordert seien. „Die Gematik hat auch schon mit den Herstellern gesprochen, damit die ihre Produktionskapazitäten erweitern.“
Hinzu kämen noch technische Probleme bei den Psychotherapeuten, „sodass das Bundesgesundheitsministerium die Frist verlängert hat, und wir erwarten das für die Ärzte auch.“ Die KBV könne trotzdem nur jeden Arzt und jeden Psychotherapeuten bitten, „dass er schnellstmöglich seinen Antrag stellt“. Doch selbst bei fristgerechter Auslieferung der Karten sieht die KBV demnach noch erhebliche Hürden zur Einführung des E-Rezepts.
Denn für die Ärzte bedeute die Ausstellung von elektronischen Verordnungen eine erheblich umständlichere Vorgehensweise im Praxisalltag: Denn anders als bisher reicht die Unterschrift per Kugelschreiber nicht mehr aus, um ein Rezept auszustellen. Stattdessen werden Ärzte jedes Rezept mit einer Qualifizierten Elektronischen Signatur (QES) versehen müssen und brauchen dafür den HBA. Das bedeute, „dass der Arzt jedes Mal, bei jedem Rezept – und das ist ein Massengeschäft – den HBA stecken muss und eine lange PIN eingeben muss“, so Kriedel.
Die KBV fordere deshalb die Einführung einer sogenannten „Komfort-Signatur“, also eines vereinfachten Verfahrens zur Beschleunigung des Prozesses. Und das sei nicht nur ein Wunsch der KBV, sondern eine unabdingbare Voraussetzung für die Einführung des E-Rezepts. Die Gematik habe das bereits verstanden und eine entsprechende Spezifikation herausgegeben.
„Allerdings setzt diese Komfort-Signatur ein neues Konnektor-Update voraus“, so Kriedel. Das solle demnächst mit dem Update auf den ePA-Konnektor erfolgen. „Der allerdings befindet sich jetzt erst in der Erprobung. Er ist noch nicht zugelassen, geschweige denn in den Praxen angekommen.“ Die KBV erwarte nun eine schnelle Umsetzung, „sonst können wir nicht das E-Rezept und die eAU in den Praxen flächendeckend umsetzen“.
Laut AOK gibt es jedoch noch weitere Schwierigkeiten, die den Anschluss der Praxen an die TI verzögern: So würden rund 30 Prozent der Ärzte daran scheitern, beim Empfang des elektronischen Heilberufsausweises die Transport-PIN in eine eigene PIN umzuwandeln, erklärte Arzneimittelexperte Maywald kürzlich. Solche Verfahren müssten vereinfacht werden.
Gleiches gelte auf Versichertenseite: Denn bisher sei geplant, dass nur Versicherte mit einer NFC-fähigen Gesundheitskarte die Gematik-App nutzen können. Doch um die freizuschalten, benötigt es eine PIN, die viele Kassen aus Datenschutzgründen nicht per Post verschicken dürfen. „Dazu müssen die Versicherten in die Filialen vor Ort gehen – aber die sind wegen Corona geschlossen.“