Folgerezeptservice

Kammern prüfen Rezept-Abo von DocMorris

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Berlin -

DocMorris will mit einer Art Rezept-Abo die Kund:innen langfristig an sich binden. Beim Folgerezeptservice besorgt der Versender die Verordnungen im Auftrag der Patient:innen in der Praxis, löst sie ein und schickt die Arzneimittel. Bei mehreren Apothekerkammern gibt es Zweifel, ob das Angebot zulässig ist, die rechtliche Prüfung läuft.

Die Kund:innen müssen beim Rezeptabo ihre persönlichen Daten sowie die des Arztes oder der Ärztin angeben. Bei der Wahl des gewünschten Medikaments steht noch die Erklärung an, ob es sich um eine Erst- oder Wiederholungsverordnung handelt. Der Versender wird beauftragt, in der Praxis die Ausstellung des Folgerezepts anzufordern. Inwiefern hier rechtlich gesehen eine unzulässige Zuweisung in Betracht kommt, könnte ein möglicher Angriffspunkt sein.

Ein weiterer kritischer Punkt dürfte der Abo-Charakter sein: „Einmal bestellt – immer versorgt“, wirbt DocMorris in den sozialen Medien für den kostenfreien Service. „Falls Sie sich für eine regelmäßige Nutzung unseres Folgerezeptservices zwecks einer Dauermedikation entschieden haben, erfolgt eine Anfrage von Folgerezepten so lange, bis Sie Ihren Auftrag uns gegenüber widerrufen.“

Zuweisung und Mehrverbrauch

Mehrere Apothekerkammern wollen das Angebot rechtlich überprüfen. Die Fäden laufen vermutlich bei der Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) zusammen, die sich schon in vielen anderen Fällen mit DocMorris und anderen Versendern befasst hat. Auch hier laufe die Prüfung bereits, heißt es auf Nachfrage.

Laut DocMorris entscheidet alleine der Arzt oder die Ärztin, ob das Rezept ausgestellt wird. Dabei könnten „ärztliche und apothekerliche Berufspflichten und gesetzliche Regelungen die Häufigkeit der Verschreibungen und die Abgabemenge der Arzneimittel beschränken“, heißt es weiter. Die Kosten der ärztlichen Behandlung richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen beziehungsweise dem Behandlungsvertrag.

Das Thema Folgerezept wird mit der flächendeckenden Einführung des E-Rezepts an Bedeutung gewinnen. Hinzu kommt, dass die Gematik in der vergangenen Woche noch die neue Option der Mehrfachverordnung als erleichterte Versorgung gefeiert hat.

Chroniker:innen können demnach bis zu vier identische E-Rezepte auf einmal erhalten, die sie nacheinander einlösen können. Nicht mehr benötigte E-Rezepte können Ärzt:innen einfach löschen.

Die Gematik schrieb dazu. „Menschen, die kontinuierlich ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel einnehmen müssen, kennen das: jedes Quartal aufs Neue machen sie sich auf den Weg zu ihrer behandelnden Ärztin oder ihrem behandelnden Arzt, um ihre eGK in der Praxis für ein Folgerezept einlesen zu lassen. Das neue Feature Mehrfachverordnungen fürs E-Rezept schafft hier Abhilfe. Das spart Wege und Termine auf Seiten der Versicherten und Verwaltungsaufwand oder unnötig volle Wartezimmer in den Praxen.“

Mehrfachverordnung als E-Rezept

Julia Schäfer, Produktmanagerin für das E-Rezept bei der Gematik erklärt, dass Ärztinnen und Ärzte mit einer Mehrfachverordnung bis zu vier inhaltsgleiche E-Rezepte erstellen können, etwa für gut eingestellte Chroniker:innen. „Die Weichen, Mehrfachverordnungen zu nutzen, sind gestellt“, so Schäfer.

E-Rezepte im Rahmen von Mehrfachverordnungen sind maximal 365 Tage lang gültig. Wird ein Rezept nicht mehr benötigt, können Ärzt:innen und Apotheker:innen über ihre Softwaresysteme und Patient:innen via E-Rezept-App die Verordnung wieder löschen. Muss etwa die Dosierung geändert werden, wird die vorherige Mehrfachverordnung gelöscht und das E-Rezept – auch ggf. wiederum als Mehrfachverordnung – neu ausgestellt. Die bis zu vier inhaltsgleichen Verordnungen speichert die Ärztin oder der Arzt im Fachdienst für das E-Rezept. Das jeweilige E-Rezept ist mit einer Gültigkeit (ab/bis) versehen, so dass nicht alle Rezepte auf einmal eingelöst werden können.

Auch Folgerezepte können sowohl über die E-Rezept-App als auch mit dem ausdruckten Token eingelöst werden – sowie zeitnah auch mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Die Apotheke kann über den Fachdienst auf die jeweils gültige Mehrfachverordnung zugreifen. Das Feature wurde laut Gematik nach Veröffentlichung der Spezifikationen für Mehrfachverordnungen im Jahr 2022 ab April dieses Jahres erprobt.

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