Vertragliche Regelung in Arbeit

Internetausfall: Das rät die Gematik

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Berlin -

Immer mehr Abläufe in Apotheken werden digitalisiert. Besonders Verordnungen auf dem Papier stehen im Fokus – ab September müssen in Apotheken E-Rezepte eingelöst werden können. Doch was passiert, wenn das Internet streikt? Die Gematik erklärt die Vorgehensweise.

Bei Problemen mit dem Internet gibt es für Arztpraxen eine einfache Lösung: „Im Bundesmantelvertrag der Ärzte (BMV-Ä) ist geregelt, dass das herkömmliche Muster-16 als Ersatzverfahren zu nutzen ist“, sagt eine Gematik-Sprecherin. Dies gelte für verschiedene Fälle, in denen keine E-Rezepte ausgestellt werden könnten.

Für Apotheken stellt sich die Lage differenzierter dar: Sollten sie kein Internet haben, könnten sie zunächst beispielsweise mit einem separaten Smartphone feststellen, „ob es ein lokales oder flächendeckendes Problem“ sei, so die Sprecherin. Sie verweist auf die Website der Gematik, wo unter „TI-Status“ ein Lagebild abrufbar ist. „Für flächendeckende Probleme wird eine vertragliche Regelung von DAV und GKV-Spitzenverband derzeit erarbeitet.“

Kunden um Geduld bitten

Handele es sich um eine individuelle Störung, sollten sich Apotheken an ihren Support beziehungsweise IT-Dienstleister wenden. „Kunden können mit dem E-Rezept dann entweder um Geduld gebeten werden, falls die Ursache erkennbar und behebbar erscheint“, rät sie. Andernfalls wird es kompliziert. Denn dann könnten Kunden nur gegen Vorlage eines Muster-16 anstelle eines E-Rezeptes beliefert werden, dieses müssten Kunden zunächst beim Arzt nochmals ausstellen lassen.

Denn ohne Internetanbindung funktioniere kein Zugriff auf die Telematikinfrastruktur (TI) und auch kein Zugriff auf den E-Rezept-Fachdienst. „Daher ist das Leitungsproblem dringend zu lösen. Da die Anwendung E-Rezept keine datenintensiven Anforderungen stellt, empfehlen sich ohnehin als Backup-Lösung LTE- oder 5G-Verbindungen, die bei DSL-Ausfall zum Beispiel vom Router automatisch verwendet werden.“

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