Call von Februar

Inhaberin wartet 3 Monate auf Rückruf

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Berlin -

Im Februar erhält eine Inhaberin ein Rezept, bei welchem es zu Abrechnungsproblemen aufgrund des Ausstellungsdatums kam. Die eingelesene digitale Verordnung hing seitdem in ihrem Softwaresystem fest: „Ich habe noch im Februar einen sogenannten Call bei ADG angelegt, aber erst jetzt einen Rückruf dazu bekommen. Das ist mehr als drei Monate her“, ärgert sich die Apothekerin. Es seien noch etliche Calls offen und ADG komme „nicht mehr hinterher“, beklagt sie.

Eine Inhaberin erhielt Anfang Juni einen Rückruf von einer ADG-Mitarbeiterin zu einem bereits im Februar angelegten Call: „Die Mitarbeiterin fragte mich nach diesem offenen Call und wollte wissen, ob ich denn das Rezept noch habe“, berichtet die Apothekerin. Das Hilfegesuch zum Rezept sei inzwischen aber mehr als drei Monate alt: „Das E-Rezept ist mit Ablauf von 90 Tagen gar nicht mehr sichtbar, es ist aus der TI sozusagen verschwunden.“

Die ADG-Mitarbeiterin konnte nicht helfen: „Sie sagte, das Rezept müsse doch irgendwo sein. Erst nach einer weiteren Erklärung, dass die Rezepte nach 90 Tagen nicht mehr sichtbar sind, sagte sie mir, dann müsse ich auf die Retaxation warten. Im Anschluss könne ich mich erneut an die Hotline wenden“, so die Inhaberin.

„Mich ärgert das. Es sind ganz viele solcher Calls offen. Es ist effektiver, sich in manchen Situationen Hilfe über Kollegen zu holen, als sich an die Hotline zu wenden“, so die Pharmazeutin. „Ich kann doch nicht ein viertel Jahr warten, bis sich mal jemand bei mir meldet.“ Nun bleibe ihr nichts anderes übrig als abzuwarten, ob sie retaxiert werde aufgrund des fehlerhaften Ausstellungsdatums.

ADG relativiert den Vorfall: „Dieser Zeitraum ist ein absoluter Einzelfall“, so ein Sprecher. „Sollte sich seit Februar niemand auf das erstellte Ticket hin gemeldet haben, ist das offenbar untergegangen“, entschuldigt er sich. Denn: „Seit der Einführung des E-Rezeptes sind unsere Support-Strukturen extrem belastet.“ Das sei nicht verwunderlich: „Man muss sich mal klar machen, dass wir alle zum Jahreswechsel in den Massenbetrieb gezwungen wurden.“

Aber: „Die Systeme sind nicht für diese Masse ausgelegt“, so der Sprecher. Es würden alle „gleichermaßen im Dilemma stecken.“ Für das Unternehmen wären genau solche Themen mit dem falschen Abgabedatum etwas für den Referenzvalidator, denn dann könnten solche Probleme vermieden werden. Hier scheint es aber Unstimmigkeiten mit der Gematik zu geben, die diesen Abgleich beim Datum als Aufgabe der Softwarehäuser sieht.

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