Bei der Bearbeitung von E-Rezepten müssen Apotheken besonders beim Monatswechsel und entsprechenden Preisanpassungen aufpassen. Denn: Es wird zwar zwischen dem Abruf- und dem Abgabedatum unterschieden, aber das „muss man auch auf dem Schirm haben“, so ein Inhaber. Beide Daten sind entscheidend, wenn es um den richtigen Rabattpartner und vor allem um den Preis geht. „Wir hatten im Mai eine Verordnung über das Arzneimittel Skyrizi. Das Medikament ist mit dem Monatswechsel deutlich günstiger geworden“, so der Apotheker. „Wäre das nicht aufgefallen, hätte ich einen Verlust von mehr als 1500 Euro gehabt.“
Im Mai kostete der monoklonale Antikörper Skyrizi zu 600 mg Risankizumab in der Durchstechflasche im Netto-EK noch 3914,08 Euro. Das Arzneimittel wird zur Behandlung erwachsener Patienten mit mittelschwerem bis schwerem Morbus Crohn angewendet. Zum Monatswechsel fiel der Preis dann auf 2392,38 Euro. Der Preissturz von mehr als 1500 Euro könnte für manche Inhaber:innen fatal sein: „Wir haben die Verordnung im vergangenen Monat vorgelegt bekommen“, so der Apotheker. Nur durch Zufall sei der starke Preisrutsch aufgefallen. „Im Alltagsstress muss man sich auch noch um solche Sachen kümmern“, beklagt der Pharmazeut.
Da Skyrizi nicht an Lager gewesen sei, habe er das Medikament erst bestellen müssen. „Abgeholt wurde es aber vom Patienten erst Anfang Juni“, so der Inhaber. Durch einen Apothekenberater fiel die Preisänderung und der drohende 1500 Euro schwere Verlust auf.
Was gilt? In puncto Abgabepreis ist § 22 Rahmenvertrag entscheidend. Darin heißt es: „Die Apotheke ist bei der Abgabe verordneter Arzneimittel an Versicherte verpflichtet, den für den Tag der Abgabe geltenden Apothekenabgabepreis zu berechnen und grundsätzlich anzugeben.“ Das Arzneimittel wurde jedoch zum „alten Preis“ bestellt. „Ich muss also dafür beim Hersteller einen Lagerwertverlust anzeigen.“
Der Inhaber wünscht sich deutlich mehr Kulanz: „Wir müssen an so viele Dinge gleichzeitig denken, kämpfen mit Personalmangel und hadern mit dem Skonto-Urteil. Es darf einfach nicht sein, dass mir 1500 Euro durch die Lappen gehen, wenn ich nicht jedes einzelne Rezept zum Monatswechsel kontrolliere“, so der Inhaber. Dabei sei das Geschäft mit Hochpreisern ohnehin schon wenig attraktiv: „Wir gehen in Vorleistung, riskieren Retaxationen und müssen uns dann auch noch mit Lagerwertverlusten herumschlagen“, beklagt er.
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