Apotheken im Vorteil?

HiMi-E-Rezept aus Wettbewerbs-Gründen nicht beliefern

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Berlin -

Hilfsmittel-E-Rezepte sollen erst ab Juli 2027 ausgestellt werden. Doch schon jetzt laufen in den Apotheken digitale Verordnungen über Pen-Nadeln, Kompressionsstrümpfe und Co. auf. Doch beliefern sollen Apotheken die Rezepte nicht. Die European Manufacturers Federation for Compression Therapy and Orthopaedic Devices (Eurocom) mahnt, dass eine verfrühte Anwendung die Versorgung gefährden und für bürokratischen Mehraufwand in den Praxen führen kann. Hinzukommen wettbewerbsrechtliche Gründe.

Seit dem 1. Januar ist das E-Rezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel verpflichtend – ausgenommen BtM und T-Substanzen. Und auch Hilfsmittel, Verbandmittel, Harn- und Blutteststreifen können nicht elektronisch verordnet werden. Möglich ist dies allerdings schon, nämlich über das Freitextfeld.

Wird in der Praxis irrtümlich ein Hilfsmittel-E-Rezept ausgestellt und in der Apotheke vorgelegt, darf dieses aus Sicht von Eurocom aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht beliefert werden. Der Grund: Sanitätsfachhändler und orthopädie(schuh-)technische Betriebe können erst dann E-Rezepte entgegennehmen und abrechnen, wenn sie an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sind. Und der Anschluss ist erst zum 1. Januar 2026 zwingend vorgesehen. Ärzt:innen sollen Hilfsmittel erst zum 1. Juli 2027 verpflichtend elektronisch verordnen.

Weil Apotheken stand jetzt einen wettbewerbsrechtlichen Vorteil haben, dürfen sie die Verordnungen nicht beliefern. „Das Rezept muss erneut und in korrekter Form ausgestellt werden. Für die Arztpraxis heißt das: doppelte Arbeit. Für Patienten: doppelte Wege. Dies gilt es zu vermeiden“, so Eurocom. „Hilfsmittel können aber noch nicht per E-Rezept verordnet und eingelöst werden“, stellt Eurocom klar. Praxen müssen ein Muster-16-Formular ausstellen.

Eurocom ist die Herstellervereinigung für Kompressionstherapie, orthopädische Hilfsmittel und digitale Gesundheitsanwendungen. Der Verband entwickelt unter anderem Konzepte, wie sich die Hilfsmittelversorgung aktuell und in Zukunft sicherstellen lässt.

Pilotprojekt der Krankenkassen

Doch die Kassen wollen beim Hilfsmittel-E-Rezept vorbereitet sein. Sieben große Krankenkassen – AOK Bayern, Barmer, BIG direkt gesund, DAK-Gesundheit, Hanseatische Krankenkasse (HEK), IKK classic und Techniker Krankenkasse (TK) – haben bereits im vergangenen Jahr Verträge mit vier Industriepartnern geschlossen, können bereits ab 2024 Kompressionsstrümpfe & Co. papierlos verordnet werden. Zum Start des Projektes sollen zunächst orthopädische Hilfsmittel wie beispielsweise Kniebandagen, Schuheinlagen und Kompressionsstrümpfe elektronisch verordnet werden können. Laut Kassenverbund sind Apotheken nicht verpflichtet Hilfsmittel-E-Rezepte anzunehmen und zu beliefern.

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