Das E-Rezept ist seit Anfang 2024 bundesweit für die meisten Arzneimittel ausgerollt, zum 1. Juli 2027 sollen dann auch Hilfsmittel folgen. Die elektronische Verordnung (eVerordnung, eVO) für diese Produkte beschäftigt die Leistungserbringer schon jetzt. Nicht zuletzt, weil viele Praxen und Apotheken dem E-Rezept kein gutes Zeugnis ausstellen würden. Für die eVerordnung gibt es nun ein Pilotprojekt mit Unterstützung der AOK.
Der AOK-Bundesverband sowie AOK Baden-Württemberg, AOK Niedersachsen, AOK Nordost, AOK NordWest und AOK Plus für Sachsen und Thüringen sowie AOK Sachsen-Anhalt haben sich dem von den Gesundheitshandwerken initiierten größten deutschen Pilotprojekt zur Einführung der eVerordnung angeschlossen. Gemeinsam soll hier bereits jetzt die eVerordnung für Hilfsmittel vom Kostenvoranschlag bis zur Abrechnung durchgetestet werden.
Das Pilotprojekt soll dabei helfen, den Gesamtprozess für die eVerordnung zu erproben und zu gestalten. Stufenweise sollen die Prozesse dann für alle Beteiligten, also Praxen, die verschiedenen Leistungserbringer, Patient:innen und Kassen, optimiert werden. Das Pilotprojekt wird wettbewerbsneutral an der Infrastruktur und den Schnittstellen der Gematik ausgerichtet. So müsse aus Sicht der Gesundheitshandwerke die Wahlfreiheit beim Leistungserbringer für die Versicherten weiterhin gewährleistet sein.
Dass sich AOK-Bundesverband und die sechs regionalen AOK am Pilotprojekt beteiligen, bedeute, dass insgesamt 37 Prozent der gesetzlich Versicherten in Deutschland vertreten werden. Somit sei ein wichtiger Schritt Richtung Prozessoptimierung getan. Voraussichtlich zum 1. Juli 2027 müssen auch Optiker, Hörakustiker, orthopädie(schuh)technische Werkstätten und Sanitätshäuser eVO von Hilfsmitteln verarbeiten können.
Auch die Techniker Krankenkasse (TK) hatte bereits angekündigt, bei dem Thema vorangehen zu wollen. Dass sich die Branche bereits unter Hochdruck mit der Digitalisierungsmaßnahme auseinandersetzt, zeigte sich auch auf der Digital-Health-Messe DMEA. Man wolle von den Stolperstellen des E-Rezept-Starts in Praxen und Apotheken lernen, so der Tenor.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), der das Pilotprojekt angestoßen hat, will hier alle Beteiligten an einen Tisch bringen. Die Gesundheitshandwerke wollen mit IT-Unternehmen und Kassen einen Vorschlag zur Umsetzung der eVerordnung erarbeiten, „um ein Chaos wie bei der Einführung des E-Rezepts in den Apotheken zu verhindern“, wie der ZDH schreibt.
Wie auch in Arztpraxen und Apotheken, wird auch für die Gesundheitshandwerke künftig die zweifache Identifikation notwendige Voraussetzung für den Anschluss an die TI sein. Benötigt wird dann auch hier ein elektronischer Berufsausweis (eBA), der die Person identifiziert, sowie eine Security Module Card Typ B (SMC-B), die die jeweilige Einrichtung ausweist. Diese Ausweiskarten sollen den Plänen nach von den Handwerkskammern vergeben werden. Auch diese Betriebe benötigen dann spezielle Kartenlesegeräte für diese Ausweiskarten, genauso wie eine Konnektorschnittstelle nach den Vorgaben der Gematik.
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