Hilfsmittel: Erste Kassen starten mit E-Verordnung Laura Schulz, 07.11.2024 14:54 Uhr
Mehrere Krankenkassen haben sich für die elektronische Verordnung (E-Verordnung) von Hilfsmitteln zusammengeschlossen, um den Versicherten einen neuen digitalen Service zu bieten. Von der Verordnung in der Arztpraxis, auf das Smartphone des Versicherten, zum Hilfsmittelanbieter bis zur Genehmigung und Abrechnung durch die Kasse sei nun alles voll digitalisiert.
Seit 2023 haben sich die AOK Bayern, BARMER, BIG direkt gesund, DAK-Gesundheit, HEK – Hanseatische Krankenkasse, IKK classic und Techniker Krankenkasse (TK) zur Arbeitsgemeinschaft (ARGE) eGesundheit Deutschland zusammengeschlossen, um Digitalisierungsprojekte im Gesundheitswesen gemeinsam umzusetzen.
An der E-Verordnung innerhalb dieses Projektes können Ärzt:innen bereits teilnehmen. Versicherte können ebenfalls bereits die entsprechenden Apps ihrer Kassen nutzen, um ihre Verordnungen zu orthopädischen Hilfsmitteln und Hilfsmitteln der Reha-Technik wie Bandagen, Einlagen oder Gehhilfen zu verarbeiten. Weitere Produktgruppen sollen noch folgen, so die ARGE.
Freiwillig drei Jahre früher
„Das gemeinsam von sieben Kassen entwickelte Verfahren ist ein weiterer Baustein zur Digitalisierung des Gesundheitswesens. Drei Jahre vor der gesetzlich vorgesehenen Umstellung von Papier- auf elektronische Verordnungen können wir unseren Versicherten schon heute diesen digitalen Verordnungsprozess für Hilfsmittel anbieten“, so Professor Dr. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der Barmer, stellvertretend für den Kassenverbund.
Thomas Bodmer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der DAK-Gesundheit, ergänzt: „Nach den erfolgreichen Tests im August und September starten wir jetzt Schritt für Schritt mit der bundesweiten Umsetzung. Unsere innovative und praxistaugliche Lösung per App spart Zeit, Aufwand und Wege – für Versicherte und zugleich für Arztpraxen und Hilfsmittelanbieter.“
Insgesamt haben die beteiligten sieben Kassen 34 Millionen Versicherte, die bereits auf Wunsch „frühzeitig von den Vorteilen der elektronischen Verordnung profitieren“ könnten. Das Projekt diene zudem als praxiserprobte Blaupause für die „richtige“ Einführung der E-Verordnung für Hilfsmittel, die Mitte 2027 kommen soll.
So geht’s
Versicherte bekommen die E-Verordnung für Hilfsmittel von der Praxis direkt in ihre Kassen-App. Diese könnten sie dann digital ins Sanitätshaus oder zu anderen Hilfsmittelanbietern schicken. Der ausgewählte Leistungserbringer müsste dafür Versorgungspartner der jeweiligen Krankenkasse sein und am Projekt teilnehmen. Anschließend geht es zur persönlichen Beratung, Anpassung und Abgabe vor Ort.
Bislang wurden in dem Bereich jährlich mindestens 35 Millionen Papier-Verordnungen allein für die Versicherten dieser sieben Kassen ausgestellt.