Das E-Rezept ist Pflicht und mit der flächendeckenden Einführung zeigen sich die Herausforderungen, die im stufenweisen Roll-out nicht sichtbar waren. So ist beispielsweise die Zahl der eingelösten E-Rezepte für einige eine Black-Box. Um den Überblick zu behalten, werden in einigen Apotheken Token-Ausdruck und Hardcopys gesammelt und abgeheftet.
Wurde ein E-rezept beliefert, kann dieses manuell oder automatisch am Abend oder am nächsten Tag zur Abrechnung an das Rechenzentrum geschickt werden. Für die Abrechnung sind drei Dinge nötig; das E-Rezept, die E-Dispensierung und die Quittung. Wurde das E-Rezept bereits zur Abrechnung geschickt, kann dieses von der Apotheke zurückgeholt werden. Dazu wird die Funktion „E-Rezept stornieren“ genutzt. Voraussetzung ist jedoch, dass das Rezept noch nicht abgerechnet ist.
Um den Überblick zu behalten, dokumentieren Apotheken die eingelösten E-Rezepte. Dazu werden die Ausdrucke der Token oder im Falle der Einlösung mit der elektronischen Gesundheitskarte oder der App eine Hardcopy des Vorgangs ausgedruckt und abgeheftet. „Die Abrechnung des E-Rezeptes ist für uns noch eine Black-Box. Beim Papierrezept können wir überblicken, wie viele Verordnungen wir abrechnen. Beim E-Rezept nicht“, erzählt eine Apothekerin aus Berlin.
Eine Idee, die sich bezahlt gemacht hat. Zum neuen Jahr war der Schreck groß, als die E-Rezepte aus dem Dezember „weg“ waren. So zumindest die Wahrnehmung der Apotheke. Schließlich wurden die Verordnungen nicht mehr angezeigt. Doch gelöscht waren die E-Rezepte nicht und konnten vom Softwarehaus reproduziert werden.
„Uns liegen aktuell keine Meldungen zu einer Häufung von fehlenden E-Rezepten vor. Sollte dies in Einzelfällen vorkommen, analysieren unsere Fachabteilungen die Ursache und stellen die betreffenden E-Rezepte für unsere Kundinnen und Kunden wieder her“, teilt Noventi auf Anfrage mit. Die Ursachen können verschieden sein. Zudem kann je nach Fehlerbild die Wiederherstellungszeit variieren.
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