GesundheitsID: AOK setzt auf Telekom Laura Schulz, 03.06.2024 15:21 Uhr
Digitale Identitäten (GesundheitsID) werden voraussichtlich sukzessive immer relevanter und könnten auch die elektronische Gesundheitskarte (eGK) bald weitestgehend ablösen. Der AOK-Bundesverband geht hier nun den nächsten Schritt und hat für diesen Bereich die T-Systems mit der Bereitstellung und Verwaltung der GesundheitsID für die 27 Millionen AOK-Versicherten beauftragt.
Auch bei der AOK soll die GesundheitsID zukünftig Schlüssel zu sämtlichen digitalen Angeboten sein und ab Frühjahr 2025 zur Verfügung stehen. Mit der T-Systems wurde der Vertrag nun für vier Jahre geschlossen und kann gegebenenfalls verlängert werden. Die bereits verfügbaren GesundheitsID, die bereits für die elektronische Patientenakte (ePA) bei der Kasse digital genutzt werden, sollen dann in den umfassenden Zugangs-Service für alle digitalen Angebote überführt werden.
„Die technische Lösung von T-Systems gewährleistet ein hohes Schutzniveau und erfüllt die strengen Sicherheitsvorgaben der Digitalagentur Gematik. So können sich unsere Versicherten darauf verlassen, dass ihre sensiblen Gesundheits- und Sozialdaten bestmöglich vor dem Zugriff Unbefugter geschützt sind“, so Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes. „Auf der anderen Seite wird der Zugriff auf die digitalen Dienste der AOK per Smartphone künftig sehr viel komfortabler. Über einen einzigen Schlüssel lassen sich alle digitalen Anwendungen der Gesundheitskasse nutzen.“
Digitale Identität für viele weitere Bereiche
Laut Ferri Abolhassan, T-Systems-CEO und Vorstandsmitglied der Deutsche Telekom AG, werden mit den Mitgliedern der AOK und der einer weiteren Krankenkasse – nämlich der Barmer – künftig 50 Prozent aller gesetzlich Versicherten mit einer GesundheitsID durch T-Systems versorgt. Die Technologie könne zudem auch Bürgerdienste, Bankgeschäfte, Reisen oder andere Dinge des alltäglichen Lebens einfacher und sicherer machen.
Die gesetzlichen Krankenkassen wurden mit dem Digitale Versorgungs- und Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) zur Einführung der sicheren digitalen Identitäten als Ergänzung zur bisherigen Identifikation eGK verpflichtet. Die eGK bekomme damit sozusagen einen „digitalen Zwilling“ auf dem Smartphone, der Zugriff auf Daten und Anwendungen ermögliche und solle auch als Versicherungsnachweis dienen.