Gematik: Versenderausweis bis Juni Patrick Hollstein, 27.01.2022 15:08 Uhr
Es bleibt dabei: Die Landesapothekerkammern (LAK) sollen Apotheken bei Bedarf bis zu acht unterschiedliche Institutionskarten (SMC-B) ausstellen. Allerdings wurde die Frist bis 30. Juni verlängert. Per Gesellschafterbeschluss hat die Gematik nach der verschobenen Einführung des E-Rezepts die ursprünglich für den 1. Januar festgelegte Frist angepasst.
Apotheken mit verschiedenen Organisationseinheiten können künftig auf Wunsch mehrere Karten mit jeweils unterschiedlicher ID erhalten – etwa für Versandhandel, Heim- oder Krankenhausversorgung. Dadurch soll es möglich sein, dass sie separat im Adressbuch der Telematikinfrastruktur (TI) von anderen Nutzern gefunden und adressiert werden.
Spätestens ab Juli muss demnach sichergestellt sein, dass die Karten ausgeliefert sind und dass die jeweiligen Abteilungen auch technisch in der Lage sind, E-Rezepte entgegennehmen zu können. Die Landesapothekerkammern können das Herausgabeverfahren für Institutionskarten von Apotheken mit unterschiedlicher Telematik-Kennung laut Gematik allerdings auch bereits vorfristig etablieren.
Die Kammern waren gegen die Vorgabe Sturm gelaufen und hatten nicht nur Widerspruch eingelegt, sondern auch Klage eingereicht. Aus ihrer Sicht ist die Gematik gar nicht dazu berechtigt, Körperschaften des öffentlichen Rechts solche Vorgaben zu machen. Für sie hat das Thema eine besondere berufspolitische Relevanz: Viele Versandapotheken betreiben mehrere Domains; mit nur einer Institutionenkarte wären sie in den Verzeichnissen der Gematik aber nur einmalig aufgeführt. Deshalb wollen sie pro Apotheke mehrere SMC-B, um pro Domain eine eigene Listung zu erhalten.