Rund 7500 E-Rezepte wurden bislang laut Gematik eingelöst, doch viele Apothekenmitarbeiter:innen haben noch keine digitale Verordnung gesehen. Damit sie und das Personal in den Arztpraxen trotzdem schon die Abläufe üben können, stellt die Gematik jetzt einen Dummy zur Verfügung.
Um das Prozedere schon einmal durchlaufen zu können, hat die Gematik Testdatensätze zur Verfügung gestellt. Ärzt:innen können so ein „Test-E-Rezept“ ausstellen und an die Apotheke übermitteln. „Die verlängerte Testphase macht es möglich, die technischen und organisatorischen Veränderungen frühzeitig auszuprobieren und die Abläufe in Ihrer Praxis darauf abzustimmen“, schreibt die Gematik dazu in einem Informationsblatt.
Die Techniker Krankenkasse stellt für die Tests Daten eines fiktiven Versicherten zur Verfügung. „So können Sie ein E-Rezept anlegen und Signaturen erstellen, ohne einen sozialversicherungsrechtlich relevanten Fall anzulegen.“ Folgende Daten können die Praxen zu Testzwecken nutzen:
Die Praxen sollen für den Test eine Freitextverordnung ausstellen, also kein Fertigarzneimittel mit Pharmazentralnummer verordnen. Als Freitext der Verordnung soll vielmehr „Test“ eingegeben werden. Die Verordnung soll dann mit dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) mit zugehöriger PIN signiert und ausgedruckt und an eine Apotheke übermittelt werden. „Führen Sie den Test zusammen mit einer Apotheke durch, bringen Sie den Test-Ausdruck nun zur Apotheke“, so die Gematik.
Die Apotheke soll das E-Rezept in ihrem Warenwirtschaftssystem einlesen und so auch die digitale Signatur sowie den Namen des fiktiven TK-Versicherten überprüfen. „Das Test-E-Rezept darf von der Apotheke nicht beliefert oder abgerechnet werden. Stattdessen kann die Apotheke es wieder freigeben oder löschen“, so die Gematik. Ziel der Übung: „Konnte die Apotheke das Test-E-Rezept einlesen, wissen Sie nun: Das E-Rezept funktioniert! Sie sind E-Rezept-ready!“
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