Die Gematik ist bei Problemen mit dem E-Rezept in der Apotheke nicht der richtige Ansprechpartner. Darauf weist das Berliner Unternehmen hin. Apotheker:innen sollten sich an ihre Softwarehäuser wenden, sagt ein Gematik-Sprecher. Zudem sei die sogenannte Nationale Agentur für digitale Medizin nicht für die Auswahl der Pflichtfelder auf dem E-Rezept verantwortlich.
Immer mehr Arztpraxen stellen E-Rezepte aus. Knapp 90.000 digitale Verordnungen wurden eingelöst, davon sind rund 40.000 bereits abgerechnet. Die aktuelle Testphase ist für viele Betriebe wichtig, um die Abläufe mit ihren Praxen durchzuspielen. Mitunter klagen Apotheken über technische Probleme bei der Einlösung. Bei Hollerland-Apotheke in Bremen etwa waren die Namen nicht richtig angegeben und auch der ausstellende Arzt wusste nicht weiter.
„Bei Problemen mit dem E-Rezept sollten Apothekerinnen und Apotheker die üblichen Supportwege nutzen“, so der Gematik-Sprecher. Das seien die Anbieter von Apothekenverwaltungssystemen oder IT-Dienstleister. „Feedback zur nutzerfreundlichen Umsetzung der Funktion sollte direkt an die AVS-Hersteller gemeldet werden.“
Die Gematik betont auch, dass das Unternehmen selbst nicht zuständig für die einzelnen Felder in einem E-Rezept ist. „Welche Inhalte in einem E-Rezept verpflichtend anzugeben sind, wird durch das FHIR-Profil vorgegeben, welches durch die KBV festgelegt wird“, so der Sprecher. Die Gematik könne keine Felder verpflichtend festlegen. In der Hollerland-Apotheke wurde moniert, dass keine Dosierungsangabe angegeben war. Auch die Betriebsstättennummer habe gefehlt.
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