Mehr Interoperabilität

Gematik: Fachcommunity ohne Apotheken?

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Berlin -

Beim E-Rezept waren viele Details aus dem Arbeitsalltag der Apotheken nicht abgebildet, das größte Problem waren die Verzögerungen bei der Signatur. Das war umso ärgerlicher, als die Abda bei der Gematik zu den Gesellschaftern gehört. Das soll sich ändern, dafür soll ein Expertengremium ein Auge auf die praktische Umsetzung haben. Die Abda hält das für „unnötig bürokratisch“ – und vor allem sind die Apotheker:innen bislang nicht eingeplant.

Am 24. April legte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) einen Referentenentwurf für die neue Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung (IOP-Governance-Verordnung, GIGV) vor. Hierbei geht es um die dringende Herausforderung, mehr Interoperabilität bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen zu schaffen. Unterschiedliche Systeme und Akteure müssten besser und barrierefreier zusammenarbeiten, damit die Digitalisierung gelingen kann.

Die Abda meint hierzu: „Wir begrüßen es, dass die Interoperabilität im Gesundheitswesen durch den vorgelegten Verordnungsentwurf weiter gestärkt werden soll. Der konkret gewählte Ansatz erscheint aber aus unserer Sicht als unnötig bürokratisch und damit dem eigentlichen Ziel entgegenstehend.“

Bereits 2021 wurden mit der Verabschiedung der GIGV die Grundlagen für mehr Interoperabilität geschaffen, beispielsweise auch mit der Koordinierungsstelle für Interoperabilität (KOS, Interop Council) bei der Gematik. Hier sollen im ganzheitlichen Ansatz Bedarfe für Anforderungen, Richtlinien und Leitlinien identifiziert und priorisiert, Handlungsfelder abgeleitet, Vorschläge entwickelt und letztlich Festlegungen verbindlich getroffen werden.

Von der „Fachcommunity“ sei das bisher positiv wahrgenommen worden. Es habe sich aber gezeigt, „dass die bisherigen Aktivitäten grundsätzlich zielführend sind, um die Förderung von Interoperabilität zu stärken, der Auftrag der KOS bisher jedoch zu begrenzt ist, um den bestmöglichen Impact zu erzielen“.

So habe es „trotz der bereits etablierten neuen Strukturen und Prozesse“ Fälle gegeben, bei denen „teils sich widersprechende oder mehrfach erarbeitete Spezifikationen entstanden sind“. Anknüpfend an das zum 26. März 2024 in Kraft getretene Digitalgesetz (DigiG) sollen nun „der Anwendungs- und Kompetenzbereich des Kompetenzzentrums erweitert“ und neue Aufgaben definiert werden.

Wozu Einschaltung Dritter?

Dazu gehöre „die zentrale Priorisierung von Bedarfen, die Beauftragung Dritter mit der Entwicklung von Spezifikationen“ sowie vereinheitlichte Verfahren. Laut Abda sei es aber Aufgabe der Gematik, Spezifikationen festzulegen. „Bei der Gematik ist die erforderliche Expertise vorhanden, so dass eine Einschaltung Dritter nicht erforderlich ist. Das Outsourcing von Aufgaben der Gematik führt zu Kostensteigerungen und ist strukturell geeignet, zu Interessenkonflikten zu führen“, so die Abda.

Laut Referentenentwurf würde das Kompetenzzentrum nun aber durch die Umstrukturierung „zum zentralen Akteur zur Schaffung von Interoperabilität im Gesundheitswesen, wobei der community-based Ansatz als integraler Bestandteil des Prozesses weiter fortbesteht“. Eben jener „community-based Ansatz“ fehlt der Abda aber für das Expertengremium des Kompetenzzentrums bisher.

Community ohne Apothekerschaft?

Denn aktuell tauchen Apotheker:innen noch nicht in den Planungen auf. „Erforderlich wäre nach unserer Auffassung, dass im Expertengremium die Leistungserbringer, insbesondere also auch die Apothekerschaft, zwingend vertreten sein sollten, um zu gewährleisten, dass die für die Umsetzung in der Praxis erforderliche Fachlichkeit des Expertengremiums sichergestellt ist“, schreibt die Abda in ihrer Stellungnahme.

Das Gremium solle dem Referentenentwurf zufolge „interdisziplinär zusammengesetzt sein“ und aus sieben ernannten ordentlichen Mitgliedern bestehen. Die oder der Vorsitzende fungiere als Schnittstelle zwischen Kompetenzzentrum und Expertengremium und koordiniere die Arbeit des Expertengremiums. Gematik und BMG können als außerordentliches Mitglied des Gremiums auftreten. Zur Sicherstellung der Interdisziplinarität seien weitere Vertreter:innen zu besetzen.

Das seien „Anwenderinnen und Anwender informationstechnischer Systeme, insbesondere die Gesellschaft für Telematik und die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen“, Interessenvertreter:innen der Industrie, die Bundesländer, „fachlich betroffene nationale und internationale Standardisierungs- und Normungsorganisationen“ sowie Verbände („insbesondere der Spitzenverband Bund der Krankenkassen“), betroffene Fachgesellschaften und wissenschaftliche Organisationen.

Nachdem hier auch der GKV-Spitzenverband und auch die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen (KBV) klar genannt werden, fordert die Abda, das auch der Deutsche Apothekerverband (DAV) verbindlich festgesetzt wird.

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