Gematik: Es läuft, wenn es läuft Patrick Hollstein, 18.05.2022 15:39 Uhr
Der lautstarke Protest der Ärzte gegen das E-Rezept hat die Gematik in die Defensive zurückgeworfen. Daher meldet sie jetzt sich erneut zu Wort, um angesichts der öffentlichen Diskussion „transparent zur Sachlage informieren“. Fazit: Wo es funktioniert, da funktioniert es.
Seit Jahresbeginn treffe man sich auf Arbeitsebene der Gesellschafter wöchentlich, so wie im Beschluss zum E-Rezept-Fahrplan vorgesehen. In diesem Kontext habe man gemeinsam Zielkriterien vereinbart, die das E-Rezept während der noch laufenden Testphase erreichen müsse. Erst danach könne man in die Roll-Out-Phase übergehen. „Diese Zielkriterien werden nach aktuellen Berechnungen voraussichtlich im Spätsommer erreicht sein.“
Seit mehreren Wochen tauschten sich alle Gesellschafter daher über mögliche Szenarien der Einführung aus, darunter auch über mögliche regionale Stufungen und zeitliche Abfolgen. „Die Gematik ist vom Bundesgesundheitsministerium beauftragt, die unterschiedlichen Vorschläge der Gesellschafter in einem konkreten Entwurf zusammenzufassen.“ Bei der jüngsten Gesellschafterversammlung sei eine Entscheidung zum weiteren Vorgehen vertagt und um „weitere Ausarbeitung auf der Arbeitsebene der Gesellschafter“ gebeten worden. Eine Gesellschafterversammlung zum weiteren Vorgehen sei aktuell für Ende Mai anberaumt.
„Die bundesweite Testphase zeigt, dass das Ausstellen, Einlösen und Abrechnen des E-Rezepts dort, wo die technischen Voraussetzungen gegeben sind, problemlos funktioniert“, so die Gematik. „Die in den Qualitätskriterien geforderten 99,9 Prozent Verfügbarkeit des Fachdienstes und des Identity Providers sind eingehalten, schwere Fehler sind seit geraumer Zeit ausgeräumt. Ein Großteil der Softwareanbieter hat bereits erfolgreich in der Praxisumgebung E-Rezepte erstellt beziehungsweise eingelöst. Außerdem sind alle gesetzlichen Krankenkassen in der Lage, E-Rezepte entgegenzunehmen und abzurechnen. Retaxierte E-Rezepte aus technischen Gründen sind nicht bekannt. Die von den Gesellschaftern gemeinsam vereinbarten Voraussetzungen für eine flächendeckende Nutzung werden damit zeitnah erfüllt sein.“