Nutzung ohne eGK-Anmeldung

Gematik-App: Rezeptversand auch ohne Anmeldung

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Berlin -

Die Gematik-App hat beim E-Rezept bislang keine größere Bedeutung – weil sie mangels Verbreitung von NFC-fähigen Versichertenkarten (eGK) bislang in ihren Funktionen nur eingeschränkt genutzt werden kann. Ohne Registrierung lässt sich zwar ein QR-Code einlösen und in der Apotheke vorzeigen. Die Funktion, ihn auch digital zu übermitteln, ist aber noch nicht aktiviert. Das soll bald kommen.

Die neue Funktion soll es einem Versicherten ermöglichen, ein papierbasiertes E-Rezept – also den ausgedruckten Data-Matrix-Code über die E-Rezept-App einer Apotheke zuzuweisen. „Die Zuweisung soll ohne Authentisierung des Versicherten erfolgen“, so eine Gematik-Sprecherin.

Damit würde die Gematik-App um eine Funktion erweitert, die analog zu den Apps von Drittanbietern ist. Allerdings soll sie diskriminierungsfrei für alle Apotheken sein. Und aus datenschutzrechtlichen Gründen ist eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bis zum Apotheker („zertifikatsbasierte Verschlüsselung“) geplant. Zuletzt hatte die Landesdatenschutzbeauftragte in Schleswig-Holstein jede unverschlüsselte Übermittlung als unzulässig bewertet.

Bereits jetzt kann ein QR-Code auch ohne Anmeldung am Fachdienst in der App mit eGK eingescannt werden. Allerdings ist ohne die sogenannte Authentisierung bislang keine Übertragung oder Zuweisung des Codes möglich. Hier setzt die neue Lösung an: „Mit zertifikatsbasierter Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bis zur Apotheke werden die Codes übertragen.“

Da eine unauthentisierte Nutzung des E-Rezept-Fachdienstes nicht zulässig ist soll eine Nachricht über das Internet an die Zuweisungsadresse der ausgewählten Vor-Ort- oder Versandapotheke geschickt werden. Die Apotheke entschlüsselt die Nachricht des Versicherten mit dem Konnektor. Der Token, die Kontaktdaten und der Freitext liegen in der Apotheke dann vor, sodass sie das E-Rezept vom Fachdienst abrufen und mit dem Versicherten Kontakt aufnehmen kann.

Nur als Übergangslösung

„Wir gehen aktuell davon aus, dass bisher nur wenige gesetzlich Versicherte mit NFC-fähiger eGK und PIN ausgestattet sind und somit die App nicht vollständig nutzen können“, so die Sprecherin. „Daher wird die neue Funktion als Übergangslösung entwickelt und angeboten, bis Versicherte ein gültiges Authentisierungsmittel nach § 291 SGB V zur Nutzung des E-Rezepts tatsächlich flächendeckend besitzen beziehungsweise verwenden können.“

Die Grundzüge des Features wurden bereits im April als Vorabveröffentlichung bekannt gemacht, eine Aktualisierung soll nun statt bis Jahresende voraussichtlich bis Ende September erfolgen. Neben der fehlenden Verbreitung wurde auch die schwierige Handhabung genannt: Die NFC-Kommunikation zwischen Smartphone und eGK sei zum Teil schwierig und erreiche „nicht die notwendige Akzeptanz bei allen Versicherten“.

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