Friedenspflicht beim E-Rezept APOTHEKE ADHOC, 03.08.2022 12:55 Uhr
Die Krankenkassen haben laut der Abda zugesichert, bis zu einer technischen Lösung im Fachdienst der Gematik bei technisch fehlerhaften E-Rezepten die Kosten für die Arzneimittel zu übernehmen. Das war für den Deutschen Apothekerverband (DAV) die Voraussetzung, den gestrigen Beschluss der Gematik zum Rollout des E-Rezepts mitzutragen.
Die Krankenkassen hätten den Apotheken den Abschluss einer „Friedenspflicht bei Retaxationen“ für den Übergangszeitraum zugesichert. Damit würden die Kosten für die verordneten Medikamente auch dann übernommen werden, wenn der Name des ausstellenden Arztes nicht mit der Signatur seines Heilberufsausweises übereinstimmt, informiert der DAV.
Denn ansonsten müssten die Patient:innen zurück zur Arztpraxis geschickt werden, um sich ein neues Rezept zu besorgen. Dies würde die Versorgung belasten und die Akzeptanz des E-Rezepts bei Patient:innen und Heilberufler:innen gefährden.
Dittrich: Akzeptanz ist wichtig
Aus Sicht des DAV-Vorsitzenden Thomas Dittrich sind die Apotheken bereit: „Die Hard- und Software ist vorhanden, letzte Schulungen finden statt, und somit sind die Apotheken grundsätzlich E-Rezept-ready.“ Laut dem TI-Dashboard der Gematik sind 8500 E-Rezept-fähige Apotheken im Verzeichnisdienst eingetragen.
Gerade in der Startphase sei die Akzeptanz der Patient:innen wichtig, so Dittrich weiter. „Ein Zurückweisen von E-Rezepten in der Apotheke wegen technischer Fehler wäre kontraproduktiv. Es ist deshalb wichtig, dass die Krankenkassen nun gerade in der Startphase zusichern, die Kosten für die verordneten Arzneimittel auch bei technischen Fehlern zu tragen, wie zum Beispiel eine unterschiedliche Schreibweise des Arztnamens.“