Friedemann Schmidt zweifelt an E-Rezept-Einführung APOTHEKE ADHOC, 30.08.2021 11:33 Uhr
Die Zweifel am Start des verpflichtenden E-Rezepts zum 1. Januar werden in der Branche immer lauter. Nun hat sich auch der ehemalige Abda-Präsident Friedemann Schmidt aus der Deckung gewagt und die Einhaltung des bisherigen Zeitplans hinterfragt. An den Apotheken liege es aber nicht.
Schmidt ist als Präsident der Sächsischen Apothekerkammer (SLAK) der erste Kammerpräsident, der öffentlich Zweifel an der E-Rezept-Einführung äußert. „Ob der Starttermin haltbar sein wird, ist fraglich“, so der ehemalige Abda-Präsident gegenüber dem Nachrichtenportal Tag24. Allerdings werde es nicht an seinem Berufsstand liegen, sollte die Einführung zum 1. Januar scheitern. „Die technischen Vorbereitungen der Apotheken ist abgeschlossen“, so der 57-Jährige.
Damit hebt Schmidt wohl auch auf die Schwierigkeiten der Ärzteschaft bei der Implementierung der notwendigen Anwendungen ab: Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) warnt seit Monaten davor, dass einige Anbieter von Praxisverwaltungssystemen auch aufgrund zusätzlicher Aufgaben wie den digitalen Impfausweisen daran scheitern könnten, die notwendigen Anwendungen bis zum Startdatum zu implementieren.
Schmidt ist nicht der erste hohe Standesvertreter, der offen an den Plänen von Bundesgesundheitsministerium (BMG) und Gematik zweifelt. „Ich sehe nicht, dass das E-Rezept am 1. Januar flächendeckend zum Roll-out kommt“, erklärte kürzlich auch Holger Seyfarth, Vorsitzender des Hessischen Apothekerverbands (HAV). Er hob vor allem auf die schmale Testphase in der Region Berlin/ Brandenburg sowie das kurze Zeitfenster von der geplanten bundesweiten Einführung bis zur verpflichtenden Einführung ab. Es seien noch so viele Fragen zu klären, die Zeit bis zum Jahreswechsel sei einfach zu knapp, so Seyfarth. „Bei so einem wichtigen Thema sollte man lieber drei Probeläufe mehr machen, mit regionalen Tests absichern, und zwar mit viel größeren Fallzahlen“, so das DAV-Vorstandsmitglied.
Der DAV wies das daraufhin zurück. Er gehe „auch weiterhin davon aus, dass das E-Rezept gemäß gesetzlicher Frist am 1. Januar 2022 deutschlandweit eingeführt wird, und tut alles dafür, um das E-Rezept zu einem Erfolg zu machen“. Die „allermeisten Apotheken“ seien bereits an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen und damit „schon jetzt E-Rezept-ready“. Zugleich beobachte und begleite der DAV die Testphase in der Fokusregion Berlin-Brandenburg, um mittels qualitativ und quantitativ aussagekräftiger Testergebnisse die Einführung des E-Rezepts im Januar „bei allen Beteiligten bestmöglich vorbereiten zu können“.